Nazi-„Highlights“

Der Angeklagte im Prozess um „Auktionshaus für Geschichte“ kommt zunehmend in die Bredouille

Im Prozess um den Nazipropaganda-Vorwurf gegen das „Berliner Auktionshaus für Geschichte“ am Amtsgericht haben sich die Hinweise auf Rechtsverstöße des Inhabers Jens W. verdichtet. Am gestrigen zweiten Verhandlungstag ging es vor allem darum, ob der Angeklagte durch den Internet-Auftritt seines Auktionshauses gegen das Verbot des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ (§86a StGB) verstoßen haben könnte.

Der 37-jährige Berliner versteigert eigenen Angaben zufolge bei seinen Auktionen jeweils zwischen 7.000 und 10.000 Lose, auf die Käufer Gebote machen können. Mit der NS-Zeit hätten dabei jeweils etwa 400 bis 500 Objekte zu tun, sagte Jens W. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nun vor, einige Monate lang auf der Homepage seines Unternehmens zur Attraktivitätssteigerung dieser Seite zwölf kleine Bildchen („Highlights“) geladen zu haben, von denen vier Nazisymbole gezeigt hätten. Während beim Anklicken des Internet-Katalogs der Versteigerungsgüter zunächst ein Hinweis auf dem Bildschirm erscheint, worin sich der Bieter verpflichtet, die ersteigerten Objekte nicht propagandistisch zu nutzen, sei beim Größerklicken der NS-Bilder auf der Homepage kein solcher Rechtshinweis erschienen.

Der Auktionator musste zudem eingestehen, in seinem Angebot bereits einmal eine Zyklon-B-Banderole gehabt zu haben. Auf den Vorhalt des Staatsanwalts, doch über die Beliebtheit des Internets bei Neonazis Bescheid zu wissen, erklärte Jens W., dies sei ihm „entgangen“. Der Angeklagte wird vom Berliner Rechtsanwalt Carsten Schrank vertreten, der im vergangenen März für die NPD juristisch gegen ein Verbot einer geplanten Demonstration von Rechten am Brandenburger Tor vorgegangen war. Der Prozess wird am Dienstag übernächster Woche fortgesetzt. PHILIPP GESSLER