NPD klebt nicht

NPD müsste das vollständige Holocaust-Zitat auf ihre Wahlplakate setzen. Noch hängen aber viele ohne

Die Auseinandersetzung um das NPD-Wahlkampfplakat mit der Behauptung „den holocaust hat es nie gegeben“ geht weiter. Nachdem das Landgericht Berlin den Neonazis Ende vergangener Woche untersagt hatte, mit dem unvollständigen Zitat aus der Spendenkampagne für die Errichtung des Holocaust-Mahnmals zu werben, will der Förderkreis für das Mahnmal weitere rechtliche Schritte einleiten. Denn die umstrittenen NPD-Plakate hängen nach wie vor in mehreren Bezirken in unveränderter Form.

Gegenüber dem Förderkreis hatte sich NPD-Anwalt Horst Mahler nach der Entscheidung auch verpflichtet, die NPD-Plakate mit dem Zusatz „es gibt immer noch viele, die das behaupten. In 20 Jahren können es noch mehr sein. Spenden Sie deshalb für das Denkmal für die ermordeten Juden“ zu versehen, der auf dem Poster des Förderkreises stand. Die Frist zum Überkleben sei am Samstag abgelaufen, so dessen Rechtsanwalt Lothar Poll. Danach seien noch rund 25 unveränderte Plakate gezählt worden. Nun will Poll erneut das Landgericht anrufen. Denn jeder Verstoß gegen die Verfügung des Gerichtskann die NPD bis zu 20.000 Mark kosten.

Im Alleingang mit Zivilcourage gegen die Plakate der Rechten vorzugehen kann dagegen nach Auskunft der Polizeipressestelle mit einem Strafverfahren wegen Sachbeschädigung enden. „Wenn jemand bei der Beschädigung der NPD-Wahlkampfplakate von Polizisten erwischt wird, werden auf jeden Fall die Personalien festgestellt.“

HEIKE KLEFFNER