hochschulrahmengesetz & co.

Akademischer Schrott und Übergangsfristen

Seit Mitte Februar ist das neue Hochschulrahmengesetz in Kraft – vor allem für junge Wissenschaftler wird sich etwas ändern: Auf die Promotion folgt künftig der direkte Eintritt in den regulären Lehr- und Forschungsbetrieb der Unis und Fachhochschulen. So genannte Juniorprofessoren werden für zweimal drei Jahre eingestellt. Sie sollen selbstständig arbeiten und auch selber Drittmittel einwerben dürfen. Höchstens zwölf Jahre lang sollen Wissenschaftler künftig auf befristeten Stellen arbeiten dürfen. Diese „12-Jahres-Regel“ hatte massiven Protest vor allem des akademischen Mittelbaus hervorgerufen: Ohne eine Übergangsregelung fürchtete die Generation der 35- bis 45-Jährigen als „akademischer Schrott“ in die Geschichte einzugehen. Ende März sicherte Bildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) dann zu, dass die 12-Jahres-Regel faktisch erst 2005 in Kraft treten solle, um denen, die bereits mitten in ihrer Habilitationsphase stecken, eine Übergangsfrist zu gewähren. Insgesamt gibt das BMBF knapp 186 Millionen Euro für die Hochschulreform aus – das Geld darf aber nur für Sachmittel und nicht für neue Stellen ausgeben werden. So bleibt abzuwarten, wie viele „echte“ Juniorprofessuren entstehen – und in wie vielen Fällen bestehende Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau schlicht „umgewidmet“ werden. JAGO