Kein DNS-Test nach Hinrichtung

WASHINGTON epd ■ Das oberste Gericht von Virginia hat den Antrag von vier Tageszeitungen abgelehnt, die Frage der Schuld des 1992 hingerichteten Roger Coleman mit einem DNS-Test zu prüfen. Coleman soll 1981 eine Frau vergewaltigt und ermordet haben. Damals gab es noch keine DNS-Tests. Sperma von dem Verbrechen wird aber bis heute aufbewahrt. Der Fall erregte wegen der fragwürdigen Zeugenaussage eines Mithäftlings internationales Aufsehen. Das Gericht urteilte, dass die Presse Anrecht auf Zugang zu exitierenden Dokumenten habe, nicht aber zu den Ergebnissen eines DNS-Tests, der erst noch gemacht werden müsse. Der Gouverneur von Virginia könnte den Test noch anordnen. Nach Ansicht von Gegnern der Todesstrafe ist der Fall Coleman einer der wenigen, in dem möglicherweise die Hinrichtung eines Unschuldigen nachgewiesen werden könnte.