Rom lässt ledige Mutter büßen

ROM epd ■ In Italien darf die katholische Kirche ledige Mütter von ihrem Amt als Religionslehrerin entfernen. Das entschied das oberste Gericht in Rom italienischen Zeitungen von gestern zufolge unter Berufung auf das Konkordat. Der Staatsvertrag zwischen Italien und dem Vatikan gebe der Kirche das Recht, Religionslehrer zuzulassen, so die Richter. Sie wiesen die Klage auf Wiedereinstellung der Frau in eine Schule in Florenz zurück. Die Religionslehrerin hatte 1997 vom dortigen Bischof die Lehrgenehmigung erhalten, obwohl sie bereits ein außereheliches Kind hatte. Als sie ein zweites Kind ohne Heirat zur Welt brachte, wurde ihr die Genehmigung entzogen. Wer in Italien Religionsunterricht erteilt, muss laut Kirchenrecht mit seinem Lebenswandel katholischen Moralansprüchen genügen, so die Begründung. Die Frau will nun beim Europäischen Gerichtshof Widerspruch einlegen. Gleichstellungsministerin Stefania Prestigiacomo von der konservativen Partei „Forza Italia“ kritisierte das Urteil: „Mutterschaft muss immer geschützt und darf nie diskriminiert werden.“