Hüpfverbot bei Marathon

Bambule-Solidemo verläuft ohne Zwischenfälle. Veranstalter kündigten Klage vorm Verfassungsgericht an

Die Bambule-Demo mit 1.500 Teilnehmern ist am Samstag ohne Zwischenfälle zu Ende gegangen. Dennoch ist der Konflikt nicht abgehakt. „Wir werden gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren anrufen,“ kündigt Demo-Anmelder und HWP-AStA-Chef Bela Rogalla gegenüber der taz hamburg an. „Es geht schließlich darum, das Demonstrationsrecht in Hamburg wiederherzustellen.“ Rogalla rechnet mit einem Urteil zu den Bürgerschaftswahlen 2005.

Wie berichtet, hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitagabend das City-Verbot für den Bambule-Protest bestätigt und stattdessen den Bambulistas einen Demo-Marathon rund um die Innenstadt auferlegt. Es hätte zwar die Möglichkeit gegeben – wie ursprünglich angekündigt – in der Nacht das Bundesverfassungsgericht (BVG) anzurufen, davon sahen die Veranstalter ab, um keine präjudizierende negative Eilentscheidung zu kassieren.

Und so mussten die 1.500 Bambulisten einen langen Marsch durch öde Straßenzüge in Kauf nehmen, um ihren Protest auf die Straße zu tragen – die City streiften sie dabei nur gelegentlich. Ebenso viele PolizistInnen mit Panzern und Wasserwerfern begleiteten den Protest oder säumten die Zugangsstraßen.

Denn schließlich galt es darauf zu achten, dass die Demonstranten weder „springen noch hüpfen“, so die OVG-Auflage. „Wir wollten ein Zeichen setzen, denn wir haben noch immer keinen Platz“, sagte eine Bambulistin. Die restriktive Politik werde von der Innenbehörde fortgesetzt, betont ein HWP-Sprecher. „Innensenator Nockemann tut das Gleiche wie sein Vorgänger Schill, er tut es nur mit weniger Aufsehen.“ KAI VON APPEN