Das steht in dem Vertrag mit Toll Collect

17.000 Seiten umfasst die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Mautbetreiber. Die wichtigsten Passagen

BERLIN dpa ■ Die Geheimniskrämerei hat ein Ende: Gestern präsentierte Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) den Verkehrsexperten aller Fraktionen im Bundestag den Vertrag zwischen dem Mautbetreiber Toll Collect und der Bundesregierung. Er umfasst 17.000 Seiten, ganz überwiegend besteht er aus technischen Anlagen, Berechnungen und Skizzen. Die strittigen Fragen wie Termine, Haftung, Vertragsstrafen und Vergütung sind auf 200 Seiten festgelegt. Von diesem Kernvertrag bekamen die Abgeordneten gestern eine Kopie. Alle anderen Teile können sie nächste Woche im Verkehrsministerium einsehen.

Die Vertragsstrafen sind eindeutig geregelt. Ab dem dritten Monat nach Verstreichen des vereinbarten Termins der Mauterhebung muss Toll Collect 250.000 Euro pro Tag, ab dem siebten Monat das Doppelte zahlen. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht. Als Starttermin wurde der 31. August 2003 vereinbart. Die Verschiebung auf den 2. November ist nicht Teil des Vertrags.

Ob Toll Collect Schadenersatz zahlen muss, ist weiterhin strittig. Denn die so genannte verschuldensabhängige Haftung bei Verletzung von Vertragspflichten wurde neben der Vertragsstrafe, also vor dem Start des Mautsystems, ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gelte aber nur bei „fahrlässiger Nichterfüllung“, sagen Juristen. Für grob fahrlässiges, vorsätzliches oder bewusstes Handeln müsse das Unternehmen hingegen einstehen. Dies regele das Bürgerliche Gesetzbuch.

Auch die Kündigung ist denkbar. Dafür gibt es zwei Termine. Sollte das System bis zum 15. Dezember 2003 nicht funktionieren, kann der Bund erstmals kündigen. In diesem Fall kann er entweder Schadenersatz fordern für bisherige und künftige Mauteinnahmen. Oder er kann eine so genannte Call-Option nutzen. Danach könnte der Bund die Projektgesellschaft Toll Collect entweder ganz oder teilweise selbst übernehmen oder an einen neuen Betreiber übergeben. Der zweite Kündigungstermin ist der 31. Mai 2004, wenn bis zu diesem Zeitpunkt der Probebetrieb noch nicht erfolgreich läuft. Eine neue Ausschreibung ist aber nicht in jedem Fall erforderlich.

Toll Collect erhält übrigens erst dann Vergütung für die Mauterhebung, wenn sie tatsächlich funktioniert und eingeführt wird. Vertraglich geregelt ist ferner, dass das Unternehmen für jeden Monat der Verschiebung ein Zwölftel seiner Aufwendungen weniger geltend machen kann.