Neonaziband ist kriminelle Vereinigung

Rechtsextreme Musiker der Band „Landser“ zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. „Terroristen mit E-Gitarre“

BERLIN dpa/taz ■ Erstmals hat ein deutsches Gericht rechtsextreme Musiker wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Der Texter der Neonaziband „Landser“ muss nach einem Urteil des Berliner Kammergerichtes vom Montag als Rädelsführer drei Jahre und vier Monate in Haft. Die Richter sahen den Vorwurf der Volksverhetzung und Verbreitung von Nazipropaganda als erwiesen an. Der Bassist und der Schlagzeuger erhielten Bewährungsstrafen von 21 und 22 Monaten und müssen jeweils 90 Stunden gemeinnützige Arbeit in jüdischen und Migranteneinrichtungen leisten.

Die inzwischen zerschlagene Kultband der Neonaziszene habe mit ihrer aufpeitschenden Musik zu Hass und Häme gegenüber Ausländern und Andersdenkenden angestachelt, hieß es im Urteil. Als „selbst ernannte Terroristen mit E-Gitarre“ sei von den Angeklagten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgegangen. Die Männer seien mit verantwortlich für rechtsradikale Gewalttaten. Sie hatten eine herausragende Position in der rechtsradikalen Musikszene, befanden die Richter nach sechsmonatigem Prozess. Die drei Musiker im Alter von 28 bis 38 Jahren hatten nach Ansicht des Gerichts auf ihren im Ausland produzierten und konspirativ verbreiteten CDs Ausländer in ihrer Menschenwürde herabgesetzt und ihnen das Lebensrecht abgesprochen. Die Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

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