Hohmann kommt nicht vor den Kadi

Staatsanwaltschaft Fulda sieht „Tätervolk“-Rede durch Meinungsfreiheit gedeckt

FULDA ap ■ Die „Tätervolk“-Rede des CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann bleibt straflos. Die Staatsanwaltschaft Fulda lehnte es gestern ab, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Hohmanns antisemitische Äußerungen zur Rolle der Juden während der Russischen Revolution sind nach Einschätzung der Ermittlungsbehörde durch die Meinungsfreiheit gedeckt und erfüllen keinen Straftatbestand.

Hohmann war von Privatpersonen und Verbänden wegen einer Rede angezeigt worden, die er am 3. Oktober bei Fulda gehaltenen hatte. Sie warfen dem Bundestagsabgeordneten Beleidigung, üble Nachrede und Volksverhetzung vor. Die Staatsanwaltschaft erklärte nun, Straftatbestände seien nicht erfüllt. Der Politiker habe weder zum Hass aufgestachelt noch die Menschenwürde anderer angegriffen: „Der Gesamtinhalt der Rede bietet angesichts auch deutlicher Distanzierungen keine hinreichende Grundlage für die Annahme, der Angezeigte habe sich mit der nationalsozialistischen Rassenideologie identifiziert.“

Hohmann war wegen seiner Rede aus der Unions-Bundestagsfraktion ausgeschlossen worden. Ein Parteiausschlussverfahren der hessischen CDU läuft derzeit noch.