Deutliches Urteil

Zu einer 14-monatigen Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung im Amt hat gestern das Hamburger Amtsgericht den Berliner Polizisten Dennis W. (33) verurteilt. Richterin Gudrun Stöhr sah es als erwiesen an, dass der Beamte am 30. November 2002 nach einer Demo gegen die Senatspolitik den 15-jährigen Moritz S. grundlos mit einem Faustschlag zu Boden gestreckt und anschließend mehrfach in die Seite getreten hatte. „Polizisten, die auf Unschuldige eintreten, können wir in Deutschland nicht gebrauchen“, sagte Stöhr. Die Verteidigung kündigte Berufung an, denn sollte das Urteil rechtskräftig werden, verliert W. seinen Job.

Der Beschuldigte hatte erklärt, Moritz S. habe ihm Zigarettenqualm und brennende Glut unter sein Visier geblasen. Beim Versuch ihn festzunehmen, seien beide zu Boden gegangen. Fußtritte will der Beamte nicht ausgeteilt haben. Das Gericht glaubte hingegen dem Geschädigten Moriz S. sowie einem Polizeibeamten, der Dennis W. durch seine Aussage schwer belastet hatte. Dieser Polizist hatte angegeben, nicht sofort Strafanzeige gegen Dennis W. gestellt zu haben, da er sich von diesem und der gesamten Einheit schon vorher gemobbt gefühlt habe und befürchten musste, „durch das Anschwärzen“ eines Kollegen noch stärker in Misskredit zu geraten. mac