Reise in den Tod

Ein HIV-infizierter Flüchtling soll aus Hamburg nach Togo abgeschoben werden, obwohl es dort massiv an medizinischer Hilfe mangelt. Helfer fordern Aufenthaltsrecht

Die Hamburger Ausländerbehörde plant die Abschiebung eines HIV-infizierten Flüchtlings nach Togo, obwohl der Mann in dem westafrikanischen Land nicht behandelt werden kann. „Die schicken ihn sehenden Auges in den Tod“, warnt Sigmar Walbrecht vom niedersächsischen Flüchtlingsrat. In Togo mangele es an den notwendigen Medikamenten, zugleich sei die teure Therapie höchstens für Reiche erschwinglich. Gemeinsam mit Helfern vom Hamburger und schleswig-holsteinischen Flüchtlingsrat appelliert Walbrecht an die hiesige Behörden, dem HIV-Infizierten Aufenthaltsrecht zu gewähren.

Zwar ist der abgelehnte Asylbewerber Simon K., der in Hamburg zurzeit in Abschiebehaft sitzt, noch nicht an Aids erkrankt. Um den Ausbruch der Krankheit aber zu unterbinden, muss er mit der so genannten antiretroviralen Therapie behandelt werden. Nach Auskunft der Flüchtlingsräte steht aber nur 0,1 Prozent aller HIV-Infizierten in Togo diese Behandlung zur Verfügung. Generell seien Medikamente zur Aids-Therapie für die meisten Togolesen unbezahlbar. Wie das Deutsche Institut für Ärztliche Mission warnt, hätten nur wenige Menschen dort überhaupt Zugang zu spezialisierten Medizinern. Gleichwohl sieht das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge kein Abschiebehindernis für K.

Die Hamburger Ausländerbehörde beruft sich denn auch auf die Haltung des Bundesamtes. „Wir setzen nur deren Entscheidung um“, erklärt Behördensprecher Norbert Smekal. Die Ankündigung der Flüchtlingshelfer, Simon K. werde nächsten Donnerstag mit einem Charterflug für Abschiebegefangene nach Togo gebracht, widerspricht Smekal: „Wir wissen nichts von einem Charterflug.“

Aber nicht nur die Abschiebung eines Schwerkranken bringt die Flüchlingsräte auf. „Abschiebungen nach Togo sind für sich genommen schon ein Skandal“, kritisiert Helfer Walbrecht und verweist auf Berichte von amnesty international und dem Auswärtigen Amt. Diese beklagen Menschenrechtsverletzungen und Zensur in der Militärdiktatur. Zur Rückkehr gezwungenen Flüchtlingen drohten dort Repressionen, so Walbrecht: „Und weil von hier aus deren Ausmaß nicht messbar ist, lehnen wir Abschiebungen nach Togo generell ab.“ EVA WEIKERT