Schüler im Sammelstress

Cornflakes kaufen für den Schulsport, Kekse essen für die Klassenfahrt: Bildungsressort will nicht gegen Schulwerbeaktionen einschreiten. Bahlsen jetzt vor Gericht

Bremen taz ■ Die Bremer Bildungsbehörde will den Schulen nicht verbieten, an so genannten Schulwerbeaktionen teilzunehmen. Das Bildungsressort beruft sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts, das eine Schulwerbeaktion von Cerealien-Hersteller Kellogg’s für rechtens erklärte und damit eine Klage des Verbraucherzentralen-Bundesverbands zurückwies. Kellogg’s hatte Produkte bundesweit mit beigelegten Coupons beworben, die Schüler gegen Schulsportgeräte eintauschen konnten.

Dieselbe Aktion hatte auch in Nordrhein-Westfalen das Missfallen der Kultusministeriums erregt. Bislang behält sich die Behörde dort vor, gegen die umstrittenen Schulwerbekampagnen einzuschreiten. In Nordrhein-Westfalen ist Reklame in der Schule gänzlich verboten, während in Bremer Schulen geworben werden darf – wenigstens wenn die Schulkonferenz zustimmt.

Unterdessen klagt der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor dem Landgericht Hannover gegen eine Schulwerbeaktion des Keks-Herstellers Bahlsen. Das Unternehmen spendiert Klassen eine Städtereise, wenn die Schüler 222 Punkte durch den Kauf von Keksen sammeln und 99 Euro pro Person zuzahlen. Die Verbraucherschützer argumentieren, Bahlsen übe dadurch moralischen Druck auf Schüler aus. Unterfinanzierte Schulen könnten sich solchen Aktionen kaum entziehen. ado