Wendebecken: Zoff vorprogrammiert

Die beabsichtigte Räumung des Bauwagenplatzes Wendebecken wirft ihre Schatten voraus. PlatzbewohnerInnen wollen nicht freiwillig gehen und mobilisieren zu Protestdemos und Aktionstagen. Gericht muss über Räumung entscheiden

„Wir wollen keine Konfrontation, aber wir können ihr nicht aus dem Weg gehen“

Von Marco Carini

Die Fronten sind verhärtet, der Konflikt scheint unausweichlich. „Wir werden den Platz nicht freiwillig verlassen“, beantworten die Sprecherinnen des Bauwagenplatzes die polizeiliche Räumungsdrohung des Senats, sollten die Bauwagen am Monatsende immer noch auf dem Barmbeker Areal stehen. Sie würden die „Konfrontation nicht wollen“, betonen die 17 Wendebecken-BewohnerInnen, aber: „Wir können ihr auch nicht aus dem Weg gehen.“

Deshalb sei „eine Erschwerung der Räumung“ geplant, etwa indem Freunde des Bauwagenplatzes aus der gesamten Republik den Platz während der geplanten Räumung bevölkern sollen. Zuvor soll kommenden Freitag – vier Tage vor Ablauf des Räumungsultimatums“ – ab 18 Uhr eine Demonstration für den Erhalt des Platzes durch die City ins Schanzenviertel führen. Aufgerufen haben die Asten der Uni und der HWP, die Bürgerinitiativen St. Pauli und Schanzenturm sowie der Regenbogen.

Der geplante Protestaufmarsch bildet zudem den Beginn zu mehreren „Aktionstagen rund um das Wendebecken“, die bis zu einer Räumung fortdauern dürften. Dass es nach einer möglichen Räumung über Wochen zu zahlreichen Demonstrationen in der Hansestadt kommen könnte, halten die BauwagenbewohnerInnen zudem für „realistisch“.

Parallel dazu wird Wendebecken-Anwalt Andreas Beuth den rechtlichen Weg gegen die Räumungsverfügung beschreiten. Die zweiwöchige Räumungsfrist sei „unverhältnismäßig kurz“, beklagt der Jurist und verweist darauf, dass das Osnabrücker Verwaltungsgericht in einem ähnlichen Fall die Umsetzung einer Räumungsverfügung blockierte, weil auch die dortige, dreiwöchige Fristsetzung den Richtern nicht ausreichte: Schließlich müssten sich die BauwagenbewohnerInnen innerhalb dieses Zeitraums eine neue Bleibe für sich und ihre Wagen suchen.

Für „schlicht illegal“ hält Beuth die staatliche Androhung, die bei einer Räumung sichergestellten Gefährte nicht wieder herauszurücken, wenn sich ihre NutzerInnen nicht verpflichteten, in den rollenden Unterkünften nie wieder zu wohnen. Beuth: „Ein solcher Schritt greift eindeutig in Eigentumsrechte ein.“

Die BauwagenbewohnerInnen beklagen, dass es seit Februar zu keinen Gesprächen mit Bezirksamtsleiter Frommann gekommen sei und sich dieser in den vorausgehenden Zusammentreffen „zu null Prozent verhandlungsbereit“ gezeigt hätte. Deshalb machen die WendebecklerInnen „einen Unwillen“ der Behörden aus, „eine politische Lösung zu schmieden“. Das Angebot, den WagenbewohnerInnen Wohnungen zur Verfügung zu stellen, sei „kein Lösungsansatz“. Wendebecken-Sprecherin Kim: „Wir wohnen in den Wägen, weil wir in dieser Form zusammen leben wollen. Wenn wir Wohnungen bräuchten, würden wir schon selber welche finden.“

Deshalb fordern die WagenbewohnerInnen eine Aufnahme „von echten Verhandlungen“ und eine Novellierung des Wohnwagengesetzes, das dauerhaftes Wohnen auf Rädern verbietet. Sollten die Wendebecken-NutzerInnen ein privates Ersatzgelände finden, auf das sie ausweichen können, wäre der Konflikt nicht automatisch gelöst. Auch hier bräuchten sie eine staatliche Genehmigung. Dem Senat würde allerdings sein Räumungsargument verloren gehen, der Fortzug der Gefährte vom Wendebecken sei notwendig, weil sie der beschlossenen Umnutzung des Geländes als Parkfläche im Wege ständen.