Klage auf Auskunft für die Presse

Ist die bayerische Anstalt für Aufbaufinanzierung eine Behörde, oder darf sie wie eine Bank schweigen?

BERLIN taz ■ Die Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LfA) des Freistaats Bayern muss vielleicht doch Auskunft über ihre Geschäfte geben. Nachdem das Verwaltungsgericht München im Juni einem Eilantrag der Journalistin Renate Daum von Börse Online abwies (taz vom 6. Juni 2004), hat diese nun eine Auskunftsklage gegen die LfA eingereicht. In dem Hauptsacheverfahren muss die 22. Kammer des Verwaltungsgerichts nun erneut klären, ob die LfA tatsächlich nicht verpflichtet ist, Fragen zu ihren Tätigkeiten zu beantworten, obwohl sie eine normale Behörde ist. Ein Präzedenzfall.

Daum hatte von der LfA Auskünfte im Zusammenhang mit der Insolvenz der Schneider Technologies AG aus Türkheim verlangt. Die LfA, die 1998 als Großaktionärin bei Schneider eingestiegen war und zeitweise 41 Prozent der Aktien hielt, verweigerte der Journalistin jede Auskunft – weil sie „als Kreditinstitut zur Verschwiegenheit verpflichtet“ sei.

„Das Gericht selbst hat festgestellt, dass die LfA eine Behörde ist, und nach den Landespressegesetzen sind Behörden verpflichtet, Auskunft zu erteilen“, sagte Daum nach Einreichung der Klage. Sollte sich eine Behörde wie die LfA generell auf ein Auskunftsverweigerungsrecht berufen können, würde dieses Recht „die im Grundgesetz geschützte Pressefreiheit unterlaufen“. THILO KNOTT