Ein Hauch von Bambule

Am heutigen Samstag wird in der City gegen Räumung des Bauwagenplatzes Wendebecken demonstriert. Hafenstraßen-Aktion „Einmal im Leben pünktlich sein“: Strafanträge gegen Polizeiführer wegen Sachbeschädigung von Bauwagen gestellt

von Kai von Appen

Die Boulevardmedien sehen schon den Bambule-Krawall, die Polizei zeigt Stärke und Härte. „Die Polizei ist auf alles gut vorbereitet“, sagte Innensenator Udo Nagel (parteilos) der Welt. In der Tat könnte der Konflikt um Bauwagenplätze wieder zu einem Brennpunktthema in Hamburg werden. Nach der Räumung des Wagenplatzes Wendebecken in Barmbek-Nord, der auch Proteste in der Politik hervorgerufen hat, wird heute in der City demonstriert. Um 15 Uhr startet die genehmigte überregionale Demonstration am Hachmannplatz und geht über den Ballindamm, Jungfernstieg und Gänsemarkt ins Schanzenviertel. Bereits am Mittwoch waren nach der Räumung 1.500 Menschen aus Protest durch St. Pauli gezogen.

Indes könnte ein Polizeieinsatz gegen eine Bauwagendemonstration am 26. April dieses Jahres für zwei hochrangige Polizeiführer, die vielleicht auch heute wieder das Kommando führen, strafrechtliche Folgen haben. Gegen die Einsatzleiter Thomas Mülder und Kuno Lehmann ist inzwischen Strafantrag wegen Sachbeschädigung gestellt worden. Sie hatten im Rahmen der Auflösung des Bauwagenprotestes die Demolierung von Fahrzeugen angeordnet.

Damals hatten sich unter dem Motto „Einmal im Leben pünktlich sein“ in den frühen Morgenstunden blitzartig 100 Bauwagen aus ganz Deutschland – von Lübeck bis Lörrach – vor der ehemals besetzten Häuserzeile an der St. Pauli Hafenstraße eingefunden. Trotz der einen Monat zuvor von Bürgermeister Ole von Beust (CDU) verkündeten Duldung des Bauwagenplatzes Henriette in Eimsbüttel sollte an dieser Stelle den Tag über ein demonstratives Fest stattfinden, um für die Abschaffung des Hamburgischen Wohnwagengesetzes einzutreten.

Dieses Wohnwagengesetz ist nach Auffassung diverser JuristInnen verfassungswidrig. Denn Hamburg ist das einzige Bundesland, das das Wohnen in rollenden Unterkünften grundsätzlich verbietet und nur in Ausnahmefällen vorübergehend zulässt. In anderen Bundesländern ist das Leben im Wohnwagen gestattet, sofern dies nicht mit baurechtlichen Vorschriften kollidiert.

Als die Einsatzführer Mülder und Lehmann damals ihre Kohorten zusammengetrommelt hatten, machten sie kurzen Prozess. Trotz inzwischen erfolgter Anmeldung der Demo durch den Ex-Regenbogenabgeordneten Norbert Hackbusch ließen sie die Versammlung durch 600 BeamtInnen auflösen. Da es unmöglich war, für derart große Gefährte binnen kürzester Zeit Abschleppwagen zu ordern, ließen sie die Fahrzeuge kurzerhand durch uniformierte Autoknacker rüde aufbrechen und kurzschließen, um sie sodann wegzufahren.

Die Strafanzeigen gegen Mülder und Lehmann sind aber nicht das einzige juristische Nachspiel, das das rabiate Vorgehen an dem Tag hatte. So liegt auch dem Verwaltungsgericht Hamburg eine Feststellungsklage vor, durch die die Auflösung der Demonstration und die dabei erfolgte Einkesselung von rund 100 Personen für rechtswidrig erklärt werden soll. Mehrere Betroffene der Einschließung haben überdies Feststellungsklagen beim Verwaltungsgericht eingereicht, um diese Maßnahme sowie die Dauer als rechtswidrige Freiheitsberaubung erklären zu lassen.