Gebühren im Getriebe

Studieren wird immer teurer. Außer ihren Lebensunterhalt müssen vielleicht schon bald alle Hamburger Studierenden auch Gebühren bezahlen – und dafür noch mehr jobben und Teilzeit studieren

Von Jennifer Neufend

„Otto Normalstudent“ ist ledig und wohnt nicht mehr bei den Eltern. 65 von 100 Studierenden waren im vergangenen Jahr solche Durchschnittskommilitonen, weist das Deutsche Studentenwerk (DSW) in seiner 17. Sozialerhebung nach. Im Monat verfügt diese Gruppe über 767 Euro. Im Durchschnitt 435 Euro dieser Summe erhalten 89 Prozent von ihren Eltern. 63 Prozent verdienen 325 Euro ihres Unterhalts durch Nebenjobs. Lediglich 27 Prozent werden mit BAföG untersützt.

„Otto Normalstudent“ befindet sich in einem Teufelskreis. Er ackert und rackert sich ab: Seminare, Hausarbeiten, Referate und Klausuren sind längst nicht mehr der einzige Lebensinhalt. Da gilt es noch Kaffee zu servieren, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Studienfinanzierung ist, so das DSW, eine Mischfinanzierung aus dem Geld der Eltern, dem eigenen Nebenverdienst und dem BAföG.

Der Teufelskreis besteht darin, dass Studierende arbeiten, um studieren zu können. Nun braucht nicht nur das Studium Zeit, sondern auch die Arbeit. Regelstudienzeiten sind damit kaum einzuhalten. Das Studium, das sich als Teilzeitstudium entpuppt, wird immer länger.

Ebenso wie viele seiner Kollegen ist auch der Hamburger Wissenschaftssenator Jörg Dräger (parteilos) angetreten, langes Studieren mit einer Strafgebühr zu belegen. 500 Euro Langzeitstudiengebühren im Semester muss zahlen, wer seine Regelstudienzeit mit vier Semestern überschritten hat. Hinzu kommt in Hamburg die Gebühr von 500 Euro für Kommilitonen, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb der „Metropolregion Hamburg“ haben. Auch die so genannten Verwaltungsgebühren von 50 Euro in jedem Semester sollen alle Studierenden ab dem Wintersemester 2005/2006 zahlen, um Einsparungen des CDU-Senats auszugleichen.

Generelle Studiengebühren sind nach dem Hochschulrahmengesetz verboten. Das Erststudium, so der Gesetzestext, ist frei von Maut. Gegen diese Gebührenfreiheit haben schon 2003 sechs Landesregierungen, darunter auch der Hamburger Senat, eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie sind der Ansicht, der Bund würde die Länderhoheit über Bildung und Hochschulen untergraben. Ein Urteil wird diesen Winter erwartet.

Sollten die Kläger Recht bekommen, werden zumindest die CDU-geführten Länder allgemeine Studiengebühren einführen. Hamburgs Senator hat hierfür auch schon das passende Modell vorbereitet: 500 Euro pro Semester für jeden Studierenden sind darin vorgesehen. Wobei Dräger schon in Aussicht gestellt hat, eine Gebühr von bis zu 2.500 Euro jährlich sei „vertretbar“.

Und was tut in diesem Teufelskreis von Gebühren, Lanzeitstudium und Nebenjob der „Otto Normalstudent“? Kommt die generelle Maut dazu, wird es für ihn noch enger. Dräger sieht zwar in seinem „Hamburger Modell“ die elternunabhängige Finanzierung von Lebensunterhalt und Gebühren durch Darlehen vor, die nach dem Studium einkommensabhängig zurückgezahlt werden sollen. Ein genaues Konzept, wie das Darlehen von maximal 8.500 Euro im Jahr auf die Studierenden verteilt werden soll, steht aber noch aus.

Sowieso würden davon nur 33 Prozent der Eingeschrieben profitieren. Und was ist mit dem großen Rest?