Datenschützer rügt Kontoabruf

MAINZ ap ■ Die geplante Abfrage von Konten durch Ämter und Behörden stößt auf Widerstand. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar forderte gestern Nachbesserungen am Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit. Danach sollen ab April 2005 Finanzbehörden, aber auch das Sozialamt, die Stammdaten von Bankkonten und Depots bei allen inländischen Kreditinstituten abfragen können. Die Betroffenen sollen über die elektronische Abfrage nicht informiert werden. Schaar nannte das Gesetz in Report Mainz einen „Sündenfall“. Er forderte, „dass diese sehr unbestimmte Befugnis, zum Kontodatenabruf eingegrenzt wird und dass der Betroffene regelmäßig erfährt, wenn er in das Blickfeld einer solchen Maßnahme gerät“. Gegen das Gesetz haben eine Volksbank und ein Notar Verfassungsbeschwerde eingereicht. Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) sieht in dem Gesetz einen Verstoß gegen „die informationelle Selbstbestimmung des Bürgers und einen Verstoß gegen das Bankgeheimnis“.