Grundschulkinder müssen halbtags ran

Bildungssenator und freie Träger einigen sich auf eine Rahmenvereinbarung zur Ganztagsbetreuung. Kinder können Halbtagsgrundschulen bis 13.30 Uhr besuchen, längere Betreuung ist möglich. Existenz vieler Schülerläden unsicher

Gestern haben Bildungssenator Klaus Böger (SPD), die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin (LIGA) und der Dachverband Berliner Kinder- und Schülerläden (DaKS) eine Rahmenvereinbarung unterschrieben. Diese legt die Bedingungen fest, unter denen Schulen und freie Träger künftig in der Ganztagsbetreuung kooperieren können.

Die freien Träger sind demnach weiterhin in die Ganztagsbetreuung einbezogen und müssen vorerst nicht mehr um ihre Existenz bangen. „Wir haben nach langen, zähen Verhandlungen ein Ergebnis erreicht, das sich sehen lassen kann“, sagt Martin Hoyer, Sprecher des Liga-Fachausschusses Kindertagesstätten. „Insgesamt ist durch die Personalbemessung sichergestellt, dass eine gute Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder fortgesetzt wird.“

Die neue Vereinbarung sieht zum Schuljahr 2005/06 die Einrichtung von so genannten verlässlichen Halbtagsgrundschulen vor. Fortan soll eine kostenfreie Betreuung der Kinder von 7.30 bis 13.30 Uhr sichergestellt sein. Je nach Bedarf, den die Eltern über ein Kitaanmeldeverfahren nachweisen müssen, können zusätzliche Zeitmodule gewählt werden. Das Frühmodul deckt den Zeitraum von 6 bis 7.30 Uhr ab, das Nachmittagsmodul den von 13.30 Uhr bis 16 Uhr, und das Spätmodul den von 16 bis 18 Uhr. Die Module sind frei wähl- und kombinierbar. Bildungssenator Böger sicherte zu, dass die Gebühren für die längere Betreuung nicht steigen werden. Wer nur das Frühmodul in Anspruch nehme, solle künftig sogar weniger zahlen; dies müsse aber noch per Gesetz beschlossen werden.

„Ich freue mich, dass wir nun die Berliner Grundschulen um die Erfahrungen, die Flexibilität und das Engagement der freien Träger bereichern“, sagte der Bildungssenator. „Ausdrücklich ermuntere ich Bezirke und Schulen, auf die freien Träger zuzugehen und die große Chance zur gemeinsamen Ganztagsbetreuung zu nutzen, die diese Rahmenvereinbarung bietet“, betonte er. Er sei sich sicher, dass die Schulen von der Zusammenarbeit mit den freien Trägern profitieren werden.

Die Schülerläden hatten wochenlang um ihre Existenz gebangt, weil sie nicht in die staatlich finanziell unterstützte Betreuungsform mit einbezogen wurden (die taz berichtete). Wegen des zu raschen Abzugs der betreuten Schüler an die Grundschulen wären viele Schülerläden nicht mehr wirtschaftlich zu führen gewesen. Jetzt kommt es für die Läden darauf an, einzelne Schulen als Kooperationspartner zu finden. Ein schwieriges Prozedere – als sicher gilt, dass dies längst nicht allen gelingen wird.

Hoyer ist froh, einen Beitrag „zu einer erfolgreichen Entwicklung der Ganztagsgrundschule in offener Form gemeinsam mit der Schule im Interesse der Kinder zu leisten“. Die Schulen können sowohl mit einem als auch mit mehreren freien Trägern zusammenarbeiten und auch mit öffentlichen Trägerschaften kombinieren. ANNA MECHLER