Gäfgen-Urteil bleibt bestehen

KARLSRUHE dpa ■ Die Folterdrohung des Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner bleibt ohne Folgen für das Urteil gegen den Mörder Jakob von Metzlers. Das Bundesverfassungsgericht wies gestern eine Verfassungsbeschwerde des zu lebenslanger Haft verurteilten Magnus Gäfgen als unzulässig ab. Sein Anwalt hatte geltend gemacht, der gesamte Prozess gegen Gäfgen sei wegen der Folterdrohung bei der polizeilichen Vernehmung nicht zulässig gewesen. Das Landgericht Frankfurt hatte Gäfgen im Juli 2003 wegen Mordes und erpresserischen Menschenraubes verurteilt. Zu Beginn der Verhandlung hatte es erklärt, Gäfgens Aussagen vor der Polizei könnten im Prozess nicht verwertet werden, weil sie mit verbotenen Vernehmungsmethoden unter Verstoß gegen das Folterverbot zu Stande gekommen seien. Nach Überzeugung der Karlsruher Richter hat Gäfgens Anwalt nicht schlüssig dargelegt, warum aus der Grundrechtsverletzung bei der polizeilichen Vernehmung ein Verfahrenshindernis für den gesamten Prozess folgen soll.