Das Geld der verlorenen Schäfchen

Fünfzehn Jahre nach der Wende macht sich die evangelische Kirche plötzlich auf die Suche nach Ex-DDRlern, die aus der Kirche ausgetreten sind. Sie will deren Geld. Dutzende Fälle landeten bereits vor Gericht – den Betroffenen brachte das bisher nichts

VON DANIEL SCHULZ

Nächste Woche. Christel Fechner hört das jedes Mal, wenn sie bei der evangelischen Kirche anruft. Nächste Woche werde endlich klar sein, wie viel Kirchensteuer sie zahlen soll. Dabei ist Christel Fechner gar kein Mitglied der evangelischen Kirche. Sie ist 1966 zu Zeiten der DDR ausgetreten. Aber die Kirche will nach 40 Jahren plötzlich nicht mehr von ihr lassen.

„Dabei weiß ich nicht einmal genau, wie viel die Kirche will“, sagt Christel Fechner, „man lässt mich im Unklaren und verzögert die Entscheidungen.“

828 Euro forderte das Finanzamt im Herbst vergangenen Jahres in der Lohnsteuerabrechnung. 2002 hatte sich das Finanzamt zum ersten Mal bei ihr gemeldet und nach ihrer Religionszugehörigkeit gefragt. Was harmlos anfing, wuchs sich zu einem aufreibenden Briefverkehr mit Kirche und Behörden aus. Der Höhepunkt war die Steuerforderung. Christel Fechner legte dagegen Widerspruch ein: „Schließlich habe ich noch nie im Leben Kirchensteuer bezahlt.“ Auf eine Antwort wartet sie bis heute.

Weil sie in Halle Chemie studieren wollte, ging Christel Fechner 1966 auf das Cottbusser Amtsgericht und sagte einem Notar namens Grunewald, sie wolle aus der Kirche austreten. Die SED wünschte sich eine atheistische Elite, der Kirchenaustritt war ausdrücklich erwünscht, wurde oft auch gefordert.

Fechner verließ die Kirche heimlich, denn ihre Mutter hätte dem Schritt nicht zugestimmt. Nach einem Beleg fragte sie gar nicht erst – doch genau den will die Kirchenverwaltung jetzt sehen. Und nicht nur von ihr. Die evangelische Kirche will 15 Jahre nach der Wende Geld von den Ostdeutschen, die ihrer Meinung nach nicht korrekt ausgetreten sind. Der Eintrag im Taufbuch sei der Beweis für die Steuerpflicht, sagen die Seelsorger. Wer nicht zahlen wolle, der müsse nachweisen, dass er wirklich ausgetreten sei.

„Nach dem Recht der DDR war dem Einzelnen eine Austrittsbescheinigung zu erteilen“, sagt Arne Ziekow von der Kirchensteuerstelle Berlin. Wer diese nicht erhalten habe, hätte sich nach dem Mauerfall eine besorgen müssen.

Verwundert und entrüstet meldeten sich über 250 Ex-DDRler beim Humanistischen Verband Deutschlands, einem atheistischen Dachverband in Berlin. Teilweise sollten sie mehrere tausend Euro Steuern nachzahlen. „Was die Kirche tut, macht mich sauer“, sagt HVD-Chef Jürgen Groschopp, „mir will nicht in den Kopf, dass sie Menschen so unethisch behandelt.“ Groschopp ist selbst betroffen, zahlte aber lieber, als sich mit den Protestanten anzulegen. Groschopp sagt, dass „es der DDR eher gleichgültig war, ob alle Regeln des Kirchenaustrittes auch wirklich eingehalten worden sind.“ So gaben Betroffene ihre Erklärungen bei der Polizei, teilweise auch bei der SED ab. Zudem leiteten die staatlichen Notariate an den Amtsgerichten die Dokumente oft nicht an die Kirchen weiter. Weil die Gerichte die Erklärungen nur zehn Jahre aufbewahren mussten, können die Betroffenen ihren Austritt heute oft nicht mehr nachweisen.

Dass die Ausgetretenen über all die Jahre keine Forderungen von der Kirche bekamen, lag an der Kirchensteuerpraxis der DDR. Wie alle Organisationen hatte die Kirche selbst für die Eintreibung ihrer Beiträge zu sorgen. In ländlichen Gemeinden wie Burg im Spreewald, woher Fechner stammt, sammelte die Kirche selbst die Steuern ein. Wer nicht mehr zur Kirche ging, der konnte auch nicht zahlen.

Fast 40 Prozesse hat die Kirche bisher gegen ihre verlorenen Schäfchen geführt – und gewonnen. Andere Betroffene stecken wie Christel Fechner seit Jahren in Schriftwechseln mit Kirche und Finanzämtern. Die Gerichte folgten der Auffassung der Kirche, für die Austritte seien allein die staatlichen Notariate an den Amtsgerichten zuständig gewesen. Diese hätten auch alle die Bescheinigungen erstellt und an die Kirche weitergeleitet.

Die Alltagserfahrungen in der DDR berücksichtigen die Richter nicht. Und offenbar auch nicht die Gesetzeslage. Denn laut Paragraph 68 der Notariatsverordnung der DDR von 1956 konnten auch die „Beauftragten für das Personenstandswesen“, zu Deutsch die Standesbeamten, eine Austrittserklärung entgegennehmen. Dies war beispielsweise bei Carmen Mallings der Fall. Sie hat deshalb vor dem Berliner Verwaltungsgericht geklagt – und verloren. Mallings will jedoch nicht aufgeben und wird vom Humanistischen Verband dabei unterstützt. Der Anwalt Wolfgang Lüder, welcher den Verein berät, sagt, er wolle notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen.