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Anwältin: Hartz-Behörde macht Fehler bei Wohnkosten. Zugleich würden Widerspruchsrechte verschwiegen

In Hamburg ist es offenbar zu Fehlern bei Wohnkostenbescheiden für Hartz IV-Betroffene gekommen. Nach Informationen einer Anwältin hat das Jobcenter Bergedorf mehrere Arbeitslose aufgefordert, ihre Wohnkosten bis 30. September zu mindern, obwohl ihnen eine längere Frist zustünde. Auch habe die Rechtsbehelfsbelehrung in den Bescheiden gefehlt. Jobcenter-Chef Peter Rehfeldt räumte ein: „Dass Mitarbeiter Fehler gemacht haben, ist nicht auszuschließen.“

Erst vorige Woche hatte die Arge als Hauptstelle der Jobcenter über die Übernahme von Unterkunftskosten für ALG II-Bezieher informiert. Demnach seien 250 Haushalte zur Minderung ihrer Wohnkosten aufgefordert worden, die „Extremfälle“ darstellen, weil ihre Bruttokaltmiete den Hartz IV-Grenzwert um mehr als 20 Prozent übersteige und damit für die Bedürftigkeit ursächlich sei. Den Betroffenen wurde eine Frist bis 31. August gesetzt. Alle anderen ALG-II-Empfänger, deren Miete den Grenzwert weniger stark überschreitet, müssen bis Jahresende ein billigeres Obdach finden.

Der Anwältin Heide Flügge liegt indes ein Bescheid des Jobcenters Bergedorf an eine Arbeitslose vor, deren Miete den Grenzwert nur um etwa 17 Prozent übersteige. Gleichwohl sei sie aufgefordert, schon bis Ende September eine günstigere Bleibe aufzutreiben. Zudem fehle die Aufklärung darüber, dass Widerspruch eingelegt werden kann. Auch bliebe ihre Mandantin bei geringerer Miete hilfebedürftig, weil sie keine eigenen Einkünfte habe. Beim Gang ins Jobcenter habe die Betroffene „andere Personen gesprochen, die dasselbe Problem hatten“, so die Juristin.

„Ich weiß nicht, ob Mitarbeiter zu streng gewesen sind“, erklärte Jobcenter-Chef Rehfeldt. „Sind solche Fehler passiert, sollen sich die Kunden direkt bei uns beschweren.“ Eva Weikert