Anwälte für den Abschiebeknast

Flüchtlingsinitiativen gründen Rechtshilfefonds. Erwartetes Spendenaufkommen reicht für 200 Fälle im Jahr

Zehn Berliner und Brandenburger Flüchtlingsinitiativen haben einen Rechtshilfefonds für Abschiebehäftlinge gegründet. Damit soll Betroffenen anwaltliche Hilfe etwa bei zu langer Haftdauer ermöglicht werden, teilte der Jesuiten-Flüchtlingsdienst mit.

Angestrebt sei eine jährliche Summe von mindestens 60.000 Euro aus Spenden, sagte der Leiter der Einrichtung, Dieter Müller. Mit dem Geld könnten etwa 200 Fälle im Jahr betreut werden. In Berlin saßen 2004 rund 2.700 Menschen in Abschiebehaft, in Brandenburg etwa 600. Der Rechtshilfefonds solle zumindest einem Teil der Betroffenen konkrete Hilfe ermöglichen.

Seit Jahren werde die Verweildauer der Inhaftierten immer länger, hieß es. Viele kämen nach monatelanger Haft wieder frei, weil eine Abschiebung nicht möglich sei. Weil sie keinen Anspruch auf einen Pflichtanwalt haben, könnten die Betroffenen Gerichtsentscheidungen oder das Vorgehen der Ausländerbehörde nicht kontrollieren. Proteste und Hungerstreiks der Häftlinge, wie sie vor allem in Berlin immer wieder vorkommen, „haben auch etwas mit der fehlenden Rechtshilfe zu tun“, betonte Müller. Mittelfristig müsse jedem Häftling ab dem vierten Monat ein Pflichtanwalt zur Seite gestellt werden. EPD