Entscheidung zu EU-Haftbefehl

KARLSRUHE ap ■ Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute seine Entscheidung über die Gültigkeit des EU-Haftbefehls in Deutschland. Anlass ist die Klage des deutsch-syrischen Kaufmanns Mamoun Darkazanli. Die spanische Justiz beschuldigt den 46-Jährigen, seit 1997 in Deutschland, Spanien und Großbritannien als eine Schlüsselfigur von al-Qaida das Terrornetz logistisch und finanziell unterstützt zu haben. So soll er am Kauf eines Schiffes für Al-Qaida-Führer Ussama Bin Laden beteiligt gewesen sein. Auch gilt Darkazanli den spanischen Ermittlern als Ansprechpartner und Assistent Bin Ladens in der Bundesrepublik. Gegen den Hamburger Kaufmann war nach den Terroranschlägen vom 11. 9. 2001 auch in Deutschland ermittelt worden, zu einer Anklage kam es aber nie. Am 15. Oktober 2004 wurde Darkazanli dann auf Grund eines in Spanien ausgestellten Europäischen Haftbefehls in Hamburg festgenommen. Seine von der Justiz angeordnete und vom Hanseatischen OLG als zulässig erachtete Abschiebung nach Spanien stoppte das Bundesverfassungsgericht am 24. November bis zur Entscheidung über Darkazanlis Verfassungsbeschwerde.