Korrekter Männerschlussverkauf

„Reduzierte Preise heißt nicht reduzierte Rechte“: Die Verbraucherzentrale verweist auf weiterhin geltende Regelungen – im Wildwuchs der SSV-Nachfolgeaktionen

Bremen taz ■ Wofür braucht man eine Verbraucherzentrale? Zum Beispiel, um im Sommerschlussverkauf (SSV) klar zu kommen – gerade, wenn es ihn offiziell gar nicht mehr gibt. Dessen gesetzliche Regelungen sind seit einem Jahr nicht mehr in Kraft, trotzdem findet er de facto mit unverminderter Heftigkeit statt. Sei es unter dem Label „Karstadt Schlussverkauf“ oder – beim Herrenausstatter Anson – als „Männerschlussverkauf“.

Im Gegensatz zur früheren Sortimentbeschränkung auf Textilien, Sportartikel, Schuhe und andere Lederwaren sind die Händler nun frei, alles zu rabattieren, was raus muss. Trotzdem gelten, wie die von Schließung bedrohte Bremer Verbraucherzentrale (siehe obiger Artikel) betont, weiterhin einige Verbraucherschutzbestimmungen. Auch Schnäppchenkäufe können demnach zurück gegeben werden, wenn sie Mängel aufweisen – „reduzierte Preise heißt nicht reduzierte Rechte“, betont Lovis Wambach von der Bremer Verbraucherzentrale. Wenn eine Reparatur der Ware aufgrund der Reklamation zweimal „scheitere“, könne die „Lieferung einer mängelfreien Kaufsache“ verlangt werden.

Genaue Kenntnis sei beim Kauf von mängelbedingt reduzierter Ware von Vorteil: Bei dieser entfalle die „Sachmangelhaftung ausschließlich für den angezeigten Mangel“ – alles andere kann auch nachträglich beanstandet werden. Vorsicht ist beim Erwerb fehlerfreier Ware geboten: Will man die umtauschen, ist man auf die Kulanz der Verkäufer angewiesen. Es sei denn, man vereinbart vorher die Umtauschmöglichkeit und lässt sie auf dem Kassenzettel vermerken – ohne den sowieso gar nichts geht. Alle weiteren Fragen können bei der Verbraucherzentrale am Altenweg 4 geklärt werden, montags, dienstags und donnerstags von 10 bis 18 sowie freitags zwischen 10 und 13 Uhr – so lange es sie noch gibt. HB