Keine Überprüfung

EU-Gericht lehnt gerichtliche Kontrolle der UN-Terrorliste ab. Niederlage für Saudi-Araber und Schweden-Somalier

STOCKHOLM/FREIBURG taz ■ Entscheidungen des UN-Sicherheitsrats können in der EU nicht gerichtlich überprüft werden. Mit dieser Begründung lehnte das EU-Gericht Erster Instanz (EuG) in Luxemburg die Klage zweier Männer ab, deren gesamte Finanzmittel auf EU-Anordnung eingefroren wurden, weil sie auf der UN-Liste der Terrorverdächtigen stehen.

Mit mehreren Resolutionen hat die UNO aufgerufen, Gelder einzufrieren, die den afghanischen Taliban oder al-Qaida zugerechnet werden. So sollen dem Terrorismus die Geldquellen abgeschnitten werden. Wer auf die Liste kommt, bestimmt der Sanktionsausschuss der UNO, der sich oft auf Informationen von US-Regierungsstellen stützt. Die EU setzt die UN-Vorgaben ohne weitere Prüfung um und verpflichtet die Banken, entsprechende Konten zu blockieren.

In einem Musterverfahren wollten zwei Betroffene klären lassen, dass sie zu Unrecht auf der Liste stehen. Yassin Abdullah Kadi leitet die saudische Muwafak-Stiftung, die nach US-Einschätzung al-Qaida Millionen Dollar zur Verfügung gestellt hat. Kadi sieht sich als „Opfer eines schweren Justizirrtums“.

Geklagt hatte außerdem Ahmed Ali Yusuf, ein schwedischer Staatsbürger somalischer Herkunft. Er gehörte zum Vorstand des Vereins „Al Barakaat International“, der so etwas wie der Bankschalter für die SomalierInnen in Schweden war. Zwei weitere Schweden-Somalier wurden von der Terror-Liste gestrichen, nachdem sie sich einer Durchleuchtung ihres gesamten privaten Hintergrunds durch das US-Finanzministerium unterziehen ließen und Erklärungen unterschrieben, mit al-Barakaat nichts mehr zu tun haben zu wollen.

Ahmed Ali Yusuf bestand auf gerichtlicher Rehabilitation. Seit vier Jahren ist er auf Sozialhilfe und private Spendensammlungen angewiesen. Er verweist darauf, dass das FBI keine Beweise für die Vorwürfe gegen al-Barakaat finden konnte und diese letztes Jahr im Untersuchungsbericht der US-amerikanischen 11.-September-Kommission als „falsch“ bezeichnet werden.

Wie das EuG jetzt entschied, müssen die Vorgaben des UN-Sicherheitsrats in EU-Recht übernommen werden. Die UNO-Charta habe Vorrang vor europäischem Recht. Eine gerichtliche Kontrolle sei nicht möglich. Die Grundrechte der Kläger seien dadurch gewahrt, dass sich ihr Heimatstaat an den UN-Sanktionsausschuss wenden könne, um eine Streichung von der Terror-Liste zu beantragen. Das allgemeine Interesse an der „Wahrung des Weltfriedens“ überwiege das Interesse der Betroffenen an einer gerichtlichen Kontrolle des Verfahrens.

„Wir werden gegen dieses Urteil wohl den Europäischen Gerichtshof anrufen“, kündigte Thomas Olsson, Rechtsanwalt von Ahmed Yusuf, gestern an: „Es geht um die Frage, ob in der EU rechtsstaatliche Prinzipien gelten oder nicht.“

CHRISTIAN RATH,
REINHARD WOLFF