CDU und Wahlrecht
: „Philosophie auf den Kopf gestellt“

Die Hamburger CDU wird sich mit den geplanten Änderungen des neuen Wahlrechts nach Meinung der Initiatoren selbst großen Schaden zufügen. „Wir hatten schon einige Änderungen nach dem Erfolg des Volksbegehrens im Vorjahr erwartet, aber nicht in dieser Dreistigkeit“, sagte Manfred Brandt, Sprecher des Vereins „Mehr Demokratie“ und zugleich einer der Initiatoren des neuen Wahlrechts. Von dem neuen Landeswahlrecht werde nach den geplanten Modifikationen „nur eine Hülle erhalten bleiben“.

Das neue Wahlgesetz für die Hansestadt war erst im Vorjahr per Volksbegehren eingeführt worden und sollte den Wählern nach den Vorstellungen der Initiatoren mehr Einfluss auf die Zusammensetzung der Bürgerschaft und der Bezirksversammlungen geben. Dazu erhält jeder Wähler zehn Stimmen, die er jeweils zur Hälfte nach Belieben an Parteien und Einzelkandidaten im Paket oder einzeln (Kumulieren und Panaschieren) vergeben kann.

Nach den Plänen der CDU aber soll in dem bisher in der Hansestadt noch nie erprobten Wahlrecht der Einfluss der Parteien wieder gestärkt werden. CDU-Fraktionschef Bernd Reinert erklärte dazu, dass trotz der Modifikationen die Philosophie des Wahlrechts erhalten bleiben solle. Dem widersprach Brandt: „Die Philosophie wird hier komplett auf den Kopf gestellt: Wir hatten eigentlich erwartet, dass sich das Demokratieverständnis der CDU in den vergangenen Jahren geändert hat“, sagte Brandt mit Blick auf das Desaster der CDU mit der Wahlliste 1993, deretwegen die Bürgerschaftswahl für ungültig erklärt worden war. LNO