cdu lässt wählen
: Neuer Kurs auf neues Wahlrecht

Die CDU hält an ihren Plänen zur Änderung des Hamburger Wahlrechts fest. Das geht aus dem Gesetzentwurf der Fraktionsführung hervor, welcher der taz vorliegt. Das Paragraphenwerk, mit dem das durch einen Volksentscheid eingeführte Mehrstimmen-Wahlrecht aufgeweicht werden soll, entspricht weitestgehend den Empfehlungen, die der Kleine Parteitag der Hamburger CDU Ende September verabschiedet hatte.

„Unseriös und verantwortungslos“ lautete gestern der erste Kommentar von Manfred Brandt, Sprecher der Initiative „Mehr Demokratie“, die den Volksentscheid im Juni 2004 durchgesetzt hatte. Das Vorhaben der CDU „täuscht den Wählern Einfluss nur vor“.

Mit den geplanten Änderungen will die allein regierende Union den Einfluss der Parteien auf ihre eigenen Landeslisten und die Zusammensetzung der Fraktionen wieder stärken. Erschwert wird die Möglichkeit der Wähler, durch das so genannte Kumulieren von bis zu fünf Erststimmen KandidatInnen in die Bürgerschaft zu wählen, die von ihrer Partei nur auf hinteren Listenplätzen nominiert wurden. „Mehr Demokratie“ und die rot-grüne Opposition haben mehrfach ihren Widerstand gegen diese „Missachtung des Volksentscheides“ bekräftigt.

Aber auch in der CDU selbst gibt es Bedenken. Auf dem Parteitag waren die Änderungen zum Teil heftig kritisiert worden, auch die Bürgerschaftsabgeordnete Natalie Hochheim hat ihre ablehnende Haltung signalisiert. Vier weitere Fraktionsmitglieder sollen intern „erhebliche Bedenken“ geäußert haben. Auf einer Sondersitzung der Fraktion heute Nachmittag sollen sie wieder auf Kurs gebracht werden. Denn die CDU-Mehrheit in der Bürgerschaft beläuft sich exakt auf diese fünf Stimmen. SMV