Bezirksreform
: FDP & GAL gegen Doppelhürde

Die FDP schlägt Alarm: Der aktuelle Entwurf des neuen Bezirksverwaltungsgesetzes, der heute in der Eimsbütteler Bezirksversammlung beraten wird, grenze kleine Parteien aus, kritisieren die Liberalen. Auch Parteien, die die bezirkliche Fünf-Prozent-Hürde übersprungen haben, soll danach nicht mehr automatisch der Fraktionsstatus zuerkannt werden. Dieser, der mehr parlamentarische Rechte und Geld mit sich bringt, soll nur noch Parteien und Wählervereinigungen zukommen, die über mindestens drei Abgeordnete verfügen.

Den dritten Abgeordneten haben aber nach Berechnungen der FDP in dem zukünftig 45-köpfigen Bezirksparlament nur Parteien sicher, die mindestens 5,9 Prozent der WählerInnen hinter sich bringen konnten. Obwohl die per Volksentscheid beschlossene Wahlrechtsänderung sogar die Abschaffung der Fünf-Prozent-Klausel bei den Bezirkswahlen vorschreibt, erhöht die aktuelle Entwurfsfassung des Bezirksverwaltungsgesetzes die Schwelle für eine effektive parlamentarische Mitarbeit noch.

Wird die Sperrklausel, wie von der CDU angestrebt, wieder ins Wahlgesetz eingeführt, hätten kleinere politische Gruppierungen gleich mit zwei Hürden zu kämpfen: Sie müssten fünf Prozent der Wahlstimmen erhalten, um ins Bezirksparlament einzuziehen und noch mal ein Prozent mehr, um dort auch Fraktionsstärke zu genießen.

In Frage stellen diese Doppelhürde nicht nur die Liberalen. Auch der GAL-Verfassungsexperte Farid Müller hält sie für „verfassungsrechtlich zumindest bedenklich“. Nicht so die Innenbehörde: Hier wird nach taz-Informationen laut darüber nachgedacht, die Schwelle zum Erreichen der Fraktionsstärke in den Bezirken sogar noch weiter zu erhöhen. Marco Carini