Souveräne Ablenkungsmanöver

Deutschland unterstützt die Menschenrechtsverletzungen der USA. Denn es erlaubt seit Jahren, dass die US-Streitkräfte hier Basen für Kriege und Gefangenentransporte nutzen

Sollen wir tatsächlich glauben, die Bundesregierung hätte von all diesen Flügen nichts gewusst?

Der Umgang der Berliner Politiker mit den Gefangenentransporten der CIA über deutsche Flughäfen wirft erneut eine grundsätzliche Frage auf: Ist die Bundesrepublik Deutschland immer noch kein souveränes Land – fünfzehn Jahre nachdem Bundeskanzler Helmut Kohl am 3. Oktober 1990 die „Wiedererlangung der vollen Souveränität“ reklamiert hatte?

Oder ist Deutschland in voller Souveränität Mitwisser, Unterstützer und Mittäter bei völkerrechts- und menschenrechtswidrigen Handlungen der USA? Antworten auf diese Frage könnten sich aus einer rücksichtlosen und vollständigen Aufklärung der Gefangenenflüge ergeben. Doch eine derartige Aufklärung wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht geben. Darauf deuten die Verlautbarungen nach dem Treffen von Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier und US-Außenministerin Condoleezza Rice vom Dienstag, bei dem Steinmeier nach seiner Darstellung eine „zeitnahe“ und „größtmögliche“ Aufklärung versprochen wurde.

Dass in den vier Jahren seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 zahlreiche CIA-Transporte über deutsche und andere europäische Flughäfen stattgefunden haben, muss nach den inzwischen vorliegenden detaillierten Recherchen diverser Medien als gesicherte Tatsache angenommen werden. Hätte es diese Transporte nicht gegeben, wäre seitens der US-amerikanischen Regierung längst ein hartes Dementi erfolgt. Stattdessen beharrt sie weiterhin stur darauf, all ihre Maßnahmen im „Krieg gegen den Terrorismus“ und bei der Behandlung terrorverdächtiger Personen seien nicht nur notwendig, sondern stünden im Einklang mit US-Recht wie mit den „internationalen Verpflichtungen“ der USA.

Welche Verpflichtungen sollten das denn sein, wenn nicht die von Washington ratifizierten völkerrechtlich verbindlichen Dokumente UNO-Charta, Genfer Konventionen und Antifolterkonvention sowie diverse Abkommen zum Menschenrechtsschutz? Die Bedingungen, unter denen terrorverdächtige Personen seit dem 11. September von den USA in Guantánamo und an anderen Orten gefangen gehalten werden, sind ein eindeutiger Verstoß gegen diese völkerrechtlich verbindlichen internationalen Verpflichtungen der USA. Das gilt ebenfalls für eine ganze Reihe von Fällen, in denen die CIA erwiesenermaßen Menschen entführt oder Gefangene in Länder verlagert hat, wo sie unter Folter verhört werden.

Der Geheimtransport von Gefangenen über deutschen Luftraum und unter Nutzung deutscher Flughäfen ist darüber hinaus auch ein klarer Verstoß gegen deutsches Recht. All das gilt und ist relevant, unabhängig von der nach wie vor nicht geklärten Frage, ob die über Deutschland geflogenen Gefangenen der CIA tatsächlich in irgendein (ost-)europäisches Land verbracht und dort verhört, misshandelt und gefoltert wurden. Nach dem Treffen Steinmeier/Rice hieß es nun von Mitarbeitern der Regierung Bush: Die USA seien nicht an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden mit ihren angeblich „weiter reichenden“ Bestimmungen. Das ist ein reines Ablenkungsmanöver von den internationalen Verpflichtungen der USA.

Aber waren die zahlreichen CIA-Flüge tatsächlich „geheim“, die durch den deutschen Luftraum gingen und US-amerikanische Luftwaffenbasen ebenso nutzten wie deutsche Zivilflughäfen? Sollen wir tatsächlich glauben, die deutsche Flugüberwachung und die deutschen Geheimdienste und damit auch die Bundesregierung hätten all das, was einige Journalisten in den letzten Wochen herausgefunden haben, nicht gewusst?

Dann wäre Deutschland tatsächlich weiterhin kein souveränes Land und kaum mehr als der 51. Bundesstaat der USA. Viel wahrscheinlicher ist allerdings, dass diese CIA-Flüge zumindest mit Wissen und Duldung bundesdeutscher Stellen erfolgten. Wenn sie nicht sogar mit ausdrücklicher Unterstützung der Deutschen stattfanden. Damit aber hätte sich Deutschland der Beihilfe schuldig gemacht an völkerrechts- und menschenrechtswidrigen Handlungen der USA sowie der unterlassenen Hilfeleistung für die von der CIA illegal transportierten und möglicherweise später gefolterten Gefangenen.

In den ersten 40 Jahren der Bundesrepublik und unter den Bedingungen des Kalten Krieges war derartige Beihilfe an der Tagesordnung und kaum Gegenstand öffentlicher Kritik oder gar einer Diskussion über Souveränitätsfragen. So hatten die US-Militärbasen auf deutschem Boden eine entscheidende Funktion für den mörderischen Vietnamkrieg der USA. Ihm fielen neben den 52.000 GIs über 3 Millionen VietnamesInnen zum Opfer. Die Beihilfe der Bundesrepublik zu diesem Krieg war ein Verstoß gegen ihre völkerrechtlichen Pflichten – auch wenn sie bis 1990 als Staat nur eingeschränkt souverän war und erst 1973 in die UNO aufgenommen wurde.

Die „Wiedererlangung der vollen Souveränität“ im Jahre 1990 änderte überhaupt nichts an der Nutzung bundesdeutschen Territoriums und Luftraums für völkerrechts- und menschenrechtswidrige Handlungen der USA. Steinmeiers Amtsvorgänger Joschka Fischer konnte nach eigener Darstellung im Oktober 1998 nur grüner Außenminister werden, nachdem er zuvor dem künftigen Bundeskanzler Gerhard Schröder und dieser US-Präsident Bill Clinton die Unterstützung eines Krieges der Nato gegen Serbien zugesagt hatte.

Der Geheimtransport von CIA-Gefangenen über Deutschland ist ein klarer Verstoß gegen deutsches Recht

Die aktive Teilnahme Deutschlands an diesem völkerrechtswidrigen Krieg im Frühsommer 1999 erklärten Schröder und Fischer wiederum ebenso zum Beweis für die Souveränität Deutschlands wie vier Jahre später ihr verbales „Nein“ zum angloamerikanischen Krieg gegen Irak. Doch dieses Nein hinderte die Bundesregierung nicht daran, den USA bei der Kriegsführung zu helfen. Ohne Einschränkung konnten die US-Streitkräfte alle angeforderte Unterstützung für diesen Krieg erhalten, vor allem die Überflugrechte und Nutzungsrechte ihrer Basen in Deutschland. Die rot-grüne Koalition verkaufte das dem deutschen Volk wiederum mit der Zwecklüge, Deutschland besitze auf Grund von Abkommen mit der Nato und den USA „keine rechtliche Möglichkeit“ – das heißt: nicht die Souveränität – Washington diese Unterstützung für den Irakkrieg zu verweigern.

Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht diese Souveränitätsinterpretation eindeutig verworfen und festgestellt, es habe „keinerlei Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Nato oder der USA gegeben, entgegen der UNO-Charta und dem geltenden Völkerrecht – völkerrechtswidrige –Handlungen von Nato-Partnern zu unterstützen“. „Beihilfe zu einem völkerrechtswidrigen Delikt“ sei „selber ein völkerrechtswidriges Delikt“, hielten die Richter der Bundesregierung vor. Nicht auszuschließen, dass eines Tages ein deutsches Gericht einmal ein entsprechendes Urteil spricht zu den Gefangenenflügen der CIA.

ANDREAS ZUMACH