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: ZDF contra Imam

Fernsehsender darf Berliner Imam nicht länger „Hassprediger“ nennen. Verfahren aber nicht beendet

POTSDAM epd/dpa ■ Das ZDF darf den Berliner Imam Yacup Tasci vorerst nicht mehr als „Hassprediger“ bezeichnen. Ferner ist dem Sender die weitere Verbreitung von vermeintlichen Zitaten des 60-Jährigen mit Drohungen gegen „Ungläubige“ untersagt, entschied das Potsdamer Landgericht gestern. Entsprechende Passagen muss der Sender auch von seiner Internetseite entfernen.

Die nicht inhaltlich begründete Entscheidung des Gerichts erging als so genanntes Versäumnisurteil, da das ZDF bei der Verhandlung nicht durch einen Anwalt vertreten war. Das ZDF will nach Aussage seines Justitiars Einspruch gegen die Potsdamer Entscheidung einlegen. Dann könnte es erneut zu einer Verhandlung vor dem Landgericht kommen.

Das ZDF-Magazin „Frontal 21“ hatte vor gut einem Jahr das Ausweisungsverfahren durch einen Bericht über eine Freitagspredigt des Imams ins Rollen gebracht. Am Anschluss an die Sendung war der Geistliche auf der ZDF-Internetseite als „Hassprediger“ bezeichnet worden, der unter anderem Deutsche als „stinkende Ungläubige“ tituliert habe, die in die Hölle kämen.

Der seit 1971 in Deutschland lebende Mitbegründer der Kreuzberger Mevlana-Moschee kämpft seit fast einem Jahr mit juristischen Mitteln gegen seine Abschiebung in die Türkei. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Juni in letzter Instanz das Abschiebungsverfahren gestoppt. Die Karlsruher Richter entschieden, bei jemandem, der schon so lange in Deutschland lebe, sei eine genaue Prüfung notwendig. Der Fall wurde zur Neuverhandlung an das Verwaltungsgericht Berlin zurückverwiesen. Dort steht die Entscheidung noch aus.