Geldbußen für lahme BVG

Für zu viel Unpünktlichkeit werden die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) in Zukunft mit einer Kürzung des Senatszuschusses bestraft. Das geht aus den vom Senat beschlossenen „Eckpunkten“ für den neuen Nahverkehrsplan hervor. Danach müssen mehr als 90 Prozent der Busse den Fahrplan einhalten, maximal 3 Minuten Verspätung sind erlaubt. Bei der U-Bahn beträgt dieser Anteil 95–97 Prozent. Die Pünktlichkeit der Straßenbahn soll zwischen den Vorgaben für Bus und U-Bahn liegen. Der Nahverkehrsplan wird die genauen Anforderungen festlegen, die auf Grund eines Verkehrsvertrages vom 1. Januar 2008 für die BVG gelten sollen. „Werden sie nicht erfüllt, hat das Konsequenzen“, sagte die Verkehrs-Staatssekretärin Maria Krautzberger (SPD). Auch müssten Graffiti und Schäden an den Wagen „umgehend“ beseitigt werden. DDP