Zufriedene Kritiker

Auch am dritten Verhandlungstag geht es im Schönefeldprozess um die Eignung des Standorts

Die Kläger im Prozess um den Bau des neuen Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) versuchen verstärkt, die Standortauswahl in Zweifel zu ziehen. Mit der Eignung Schönefelds befasste sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auch am dritten Verhandlungstag gestern – und damit länger als geplant. Der 4. Senat ließ weitere Aussagen von Sachverständigen zu.

Der Klägeranwalt Wolfgang Baumann forderte vor Gericht: „Es muss die konkrete Anzahl der vom Lärm Betroffenen festgestellt werden.“ Ohne diese Grundlage könne keine korrekte Entscheidung getroffen werden. Nach Ansicht der Kläger wären von einer Erweiterung des Flughafens Schönefeld mehr als 100.000 Anwohner betroffen. Ein Lärmgutachten für die Baugenehmigung ging von lediglich 31.000 aus.

Das Gericht prüft seit Dienstag den Planfeststellungsbeschluss des Landes Brandenburg für den rund 2 Milliarden Euro teuren Ausbau des früheren DDR-Zentralflughafens Berlin-Schönefeld. Der BBI soll 2011 in Betrieb gehen. 4.000 Anwohner klagen gegen den Ausbau. Für den Prozess, der die einzige Instanz ist, wurden vier Musterklagen ausgewählt. Ein Urteil ist nicht vor März zu erwarten.

Mit Hilfe der Gutachter wollen die Kläger ihre Forderung untermauern, den neuen Flughafen am Standort Sperenberg 40 Kilometer südlich von Berlin zu errichten. Dort seien deutlich weniger Menschen dauerhaft vom Lärm betroffen.

Auch wenn die Beweisanträge der Klägerseite bislang alle abgelehnt wurden, zeigten sich die Anwälte zufrieden mit dem Prozessverlauf. „Es wird sehr sachlich und intensiv verhandelt“, sagte Baumann.

Die erste Woche in dem Großverfahren war gestern geschafft, kommende Woche geht es von Dienstag an weiter. Sollten die drei noch geplanten Verhandlungstage nicht ausreichen, stehen Reservetermine in der Folgewoche zur Verfügung. Erst nach Abschluss der Verhandlung will der Senat verkünden, wann mit einem Urteil zu rechnen ist. „Unsere Chancen sind 50 zu 50“, glauben die Kläger. dpa