Heiliges Papier unterschrieben

Klaus Wowereit und Bischof Wolfgang Huber unterzeichnen Staatskirchenvertrag. Er regelt die Grundlagen des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche. Bisher war Berlin das einzige Bundesland ohne einen solchen Vertrag

In Berlin werden die Beziehungen zwischen Land und Landeskirche wieder durch einen Staatskirchenvertrag geregelt. Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), und Bischof Wolfgang Huber unterzeichneten das Dokument gestern bei einer Feierstunde in der Nikolaikirche. Damit der neue Vertrag in Kraft treten kann, muss er noch vom Abgeordnetenhaus und der Landessynode ratifiziert werden.

Huber zeigte sich „im Ganzen“ zufrieden mit den getroffenen Vereinbarungen, über die seit 1994 verhandelt wurde. 15 Jahre nach Ablauf des Vier-Mächte-Status Berlins werde der Vertrag mit dem Ziel geschlossen, die Grundlagen für das Verhältnis zwischen Staat und Kirche „dauerhaft zu gestalten“. Klaus Wowereit sagte, das Dokument gebe eine neue Perspektive für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Er würdigte die evangelische Kirche als „integralen Bestandteil dieser Gesellschaft weit über ihre Mitglieder hinaus“.

Berlin war bislang das einzige Bundesland ohne Staatskirchenvertrag. Nach dem Abkommen erhält die evangelische Landeskirche wie auch bisher Staatsleistungen in Höhe von rund acht Millionen Euro. Die Höhe der Staatsleistungen für die Kirche soll künftig nicht mehr alle drei Jahre automatisch angepasst, sondern alle fünf Jahre gemeinsam überprüft werden.

Der Konflikt um den Religions- und Ethikunterricht bleibt dagegen ausgeklammert. An der Frage der Stellung des Religionsunterrichtes war schon im Jahr 1999 ein nach fünfjähriger Verhandlung paraphierter Vertrag gescheitert.

Im Sommer 2004 nahmen beide Seiten die Gespräche auf. Der Staatskirchenvertrag sieht vor, dass „die Durchführung des Religionsunterrichtes“ in gesonderten Vereinbarungen geregelt werden soll. Wolfgang Huber, der auch Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland ist, betonte, er werde sich weiter für einen Religionsunterricht im Rahmen eines Wahlpflichtfaches Ethik/Religion an den Berliner Schulen einsetzen. In der Stadt wird Religionsunterricht in Verantwortung der Kirchen lediglich als freiwilliges Fach angeboten.

HU-Theologie gesichert

Der Fortbestand der Theologenausbildung an der Humboldt-Universität in einer eigenständigen Fakultät wurde festgeschrieben. Außerdem einigten sich die beiden Seiten auf eine „Freundschaftsklausel“. Sie sieht unter anderem regelmäßige Treffen und die Ernennung eines Kirchenbeauftragten für die Beziehungen gegenüber dem Land vor. epd