Gebloggte Meinungen

Firmen gehen immer häufiger gegen kritische Blog-Einträge vor. Sogar Transparency International macht mit

Weblogs versuchen seit einiger Zeit, den Geist freier Kommunikation wiederzubeleben, der im Internet vor seiner Durchkommerzialisierung herrschte. Blogging-Anbieter machen es so einfach wie nie zuvor, im Web mitzureden. Eine autonome „Blogosphäre“ miteinander kommunizierender Internetbürger soll so geschaffen werden, hier herrschen Meinungsfreiheit und ungehinderter Informationsaustausch. In der Theorie.

In der Praxis häufen sich derzeit Abmahnungen wegen „geschäftsschädigenden Verhaltens“ gegen Blogger, die es wagen, negative Erfahrungsberichte über Produkte oder Dienstleistungen zu veröffentlichen. Es wird zunehmend gefährlich, im öffentlichen Raum der Blogs nicht nur über das Sammeln von Katzenbildern zu sprechen. Viele Blogger befürchten, dass die Meinungsfreiheit da endet, wo wirtschaftliche Interessen berührt sind.

Peinlich ist in diesem Zusammenhang, dass im Augenblick auch eine finanzstarke NGO juristisch gegen Blogger vorgeht, zumal eine, die sich laut Selbstdarstellung die „Partizipation der Zivilgesellschaft“ auf die Fahnen geschrieben hat und die will, dass „Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit für den Einzelnen erfahrbar bleiben“: der Anti-Korruptions-Verein Transparency International (TI).

Im konkreten Fall wurde ein eher harmlos scheinender Beitrag beanstandet, in dem die Bloggerin über eine allein erziehende Mutter berichtet, die angeblich wegen ihres Wunsches nach Gehaltsaufstockung nach der Probezeit von TI entlassen wurde. Der TI-Justitiar, die ehemalige DDR-Prominenz Jürgen Marten, wertete dies als „rechtswidrige Schmähkritik“ und orakelte von rechtlichen und finanziellen Konsequenzen, sollte der Text nicht entfernt werden. Die Autorin nahm den Text brav aus dem Netz, schrieb aber in ihrem Blog – „im Sinne der Transparenz“ – über die Auseinandersetzung und gab die Mail des Justitiars wieder. Dieser ließ daraufhin am Montag eine Frist von nicht einmal elf Stunden setzen, um die Einträge zu löschen. Denn sie würden gegen seine Urheberrechte verstoßen. Juristisch dünnes Eis! Der wohlwollende Rat eines Kommentators, sich doch an den Ethikbeauftragten von TI zu wenden, dürfte wenig Aussicht haben: Er ist mit dem Justitiar identisch.

In der Blogosphäre macht dieser Vorfall derzeit viel Wirbel. Ob er sich zum PR-GAU für TI auswächst, liegt nun an der Reaktion der traditionellen Medien – wie in der guten alten Zeit.

DAVID FISCHER-KERLI