Abschiebung der Aydins
: Das Asylrecht ist ausgehöhlt

Der Geschichte der Flüchtlingsfamilie Aydin, deren Abschiebung gestern vom Petitionsausschuss endgültig besiegelt wurde, ist grauenvoll. Nicht nur, weil sie nach Jahren, fast Jahrzehnten der Unsicherheit nun das schlechtest mögliche Ende fand – die Familie wird auseinander gerissen, ein Teil wird trotz wahrscheinlicher Gefährdung in die Türkei abgeschoben. Sie ist auch grauenvoll, weil sie geradezu perfekt illustriert, wie sinnlos und ausgehöhlt das Asyl- und Flüchtlingsrecht in Deutschland mittlerweile ist.

Kommentar von Alke Wierth

Vor 17 Jahren kam die heute 13-köpfige kurdische Familie aus der Türkei nach Deutschland. Seitdem kämpft sie um ein Bleiberecht. Kurz lässt sich die Geschichte so zusammenfassen: Als PKK-Mitgliedschaft noch ein Asylgrund war, reichten Vater Feyyaz Aydins PKK-Kontakte deutschen Behörden dafür offenbar nicht aus. 1993 wurde die Organisation in Deutschland verboten. Heute ist Aydins Nähe zur PKK deswegen eher ein Abschiebe- als ein Bleibegrund.

Dass die Familie sich in der langen Zeit ihres Aufenthalts in Deutschland gut integriert hat, will Innensenator Ehrhart Körting ebenfalls nicht als Bleibegrund gelten lassen: Wer mit der PKK sympathisiere, könne nicht integriert sein, sagte er kürzlich und bezog sich damit direkt auf die Aydins. Dass einer der Söhne vor mehreren Jahren wegen Raubes vor Gericht stand, dient ihm als weiterer Beleg – dass seither nichts mehr passierte, aber nicht als Beweis gelungener Resozialisation.

1.434 Menschen sind im vergangenen Jahr aus Berlin abgeschoben worden. Gestern beispielsweise ein altes und krankes Ehepaar aus dem Kosovo. Wer warum bleiben darf und wer gehen muss, ist kaum noch nachvollziehbar. Hier endlich klare Regeln zu schaffen, stünde einem Innensenator, der auf Rechtsstaatlichkeit pocht, gut an.