Förderstopp vor Gericht

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt heute über eine Klage gegen den umstrittenen Stopp der Wohnungsbauförderung in Berlin. Die rot-rote Koalition hatte 2003 den kompletten Ausstieg aus der milliardenschweren Anschlussförderung für den sozialen Wohnungsbau beschlossen. Dagegen wurden von betroffenen privaten, städtischen und genossenschaftlichen Unternehmen mehr als 100 Klagen eingereicht. Die erste von drei ausgewählten Musterklagen wird jetzt vor der höchsten Instanz verhandelt. Das Urteil, das am 11. Mai verkündet werden soll, wird vom Senat mit Spannung erwartet, denn es geht um rund 2,4 Milliarden Euro. Diesen Betrag müsste das Land bei einer Niederlage bis 2029 aufbringen. Aber auch bei einem Sieg werden die Steuerzahler unter Umständen zur Kasse gebeten: Bei Insolvenzen werden fast immer Bürgschaften fällig, die ein Gesamtvolumen von 890 Millionen Euro haben und je zur Hälfte von Land und Bund getragen werden. Dagegen bestreitet der Senat, der vor Gericht durch die Investitionsbank Berlin (IBB) vertreten wird, einen Rechtsanspruch auf die Anschlussförderung. Er rechtfertigt sein Vorgehen mit dem Schuldenberg Berlins und dem deutlich entspannten Wohnungsmarkt. DDP