Landowsky bleibt Dauergast vor Gericht

Erneute Anklage gegen den einstigen CDU-Fraktions- und Bankchef. Fondsgeschäfte stehen erstmals im Mittelpunkt

Das harte Holz einer Anklagebank kennt Klaus Landowsky sehr gut. Seit August vergangenen Jahres sitzt der Ex-Bankchef und ehemalige große Strippenzieher der Westberliner CDU mit weiteren Ex-Topmanagern der Bankgesellschaft Berlin wegen der umstrittenen Kreditvergabe an die Immobilienfirma Aubis auf der Anklagebank des Berliner Landgerichtes in Moabit. Doch auch nach einem Ende dieses Verfahrens, das noch nicht absehbar ist, könnte Landowsky dort wieder Platz nehmen müssen. Denn die Berliner Staatsanwaltschaft hat jetzt erneut Anklage erhoben: wegen Untreue in Zusammenhang mit zwei großen Immobilienfonds der Bank.

Mit dieser Anklage gegen zwölf ehemalige Manager, darunter der Exchef der Bankgesellschaft Wolfgang Rupf und der Immobilienmanager Manfred Schoeps, landet erstmals der Komplex des Bankenskandals vor einem Strafgericht, der den immensen Schaden für die mehrheitlich landeseigene Bank verursacht hat. Die Rundum-sorglos-Fonds, zu deren Konstrukteuren Schoeps gerechnet wird, haben die Bank an den Rand des Ruins gebracht – und so zu den milliardenschweren Belastungen für den Berliner Haushalt geführt. Die Fonds gewährten den Anlegern weitgehende Miet- und Rückkaufgarantien. Als die Fonds diese nicht erwirtschaften konnten, sprangen Bank und das Land Berlin ein. Mit bis zu 21 Milliarden Euro steht nun Berlin in der Haftung für diese Immobilienrisiken.

Angeklagt wegen schwerer Untreue sind die zwölf Manager nun im Zusammenhang mit den beiden größten Immobilienfonds der Bank, den Fonds „LBB 12“ und „IBV Deutschland 1“. Letztlich ist laut Anklage durch die für 30 Jahre geltenden Mietgarantien dem Landeshaushalt ein Schaden von 55 Millionen Euro entstanden. „Die Immobilien wurden nicht so gewinnbringend vermietet, wie man sich das vorgestellt hatte. Wenn man kaufmännische Sorgfalt hätte walten lassen, wäre das nicht so in die Hose gegangen“, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Unklar ist derzeit, ob und wann die umfangreiche Anklage vor Gericht verhandelt wird. Die Zulassung der Anklage durch das Gericht und die Eröffnung des Hauptverfahrens dürften aber einige Zeit in Anspruch nehmen. „Das Gericht muss das jetzt alles umfassend prüfen“, so ein Gerichtssprecher. Bei den bisherigen Bankverfahren lagen zwischen Anklageerhebung und Beginn der Hauptverhandlung in der Regel mehrere Monate.

Im Aubis-Verfahren ist indessen noch kein Ende abzusehen. Bislang seien bis zum 17. Mai Termine für die Hauptverhandlung angesetzt, „aber das wird sicher nicht der letzte sein“, erklärt der Gerichtssprecher.

Rechtskräftig ist hingegen ein Urteil gegen ehemalige Chefs der Landesbank Berlin, einer Tochter der Bankgesellschaft. Im Februar 2005 hatte das Landgericht Berlin zwei Ex-Vorstandsmitglieder der Bank zu Geldstrafen wegen Bilanzfälschung verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat nun die Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen. RICHARD ROTHER