Bremen per Gesetz saniert
: Senat nimmt sich ernst

Nun kriegt Bremen wieder ein Gesetz, dass sicherstellen soll, dass Bremen im Jahre 2009 einen ausgeglichenen Primärhaushalt bekommt. Man ist ja bescheiden geworden. Im Jahre 1999 hatte der Senat den „festen Willen, im Jahre 2005 die Sanierung der bremischen Haushalte abzuschließen“, in gesetzliche Form gegossen.

Kommentar von Klaus Wolschner

„Im Jahre 2005 muss Bremen in der Lage sein, einen verfassungskonformen Haushalt aufzustellen“, stand in der Präambel des Gesetzes direkt hinter dem „festen Willen“. Schon 2001 war klar, dass das Gesetz nur Papier war, es wurde allerdings mit Verweis auf ein anderes Papier, den Kanzlerbrief, nie außer Kraft gesetzt.

Nun also ein neues Gesetz, das festlegen soll, dass wenigstens der Finanzrahmen eingehalten werden soll. Im Klartext: Im Jahre 2009 nur eine Neuverschuldung von gut 800 Millionen Euro, die dann als Zinslast fällig werden. Offenkundig ist es bis heute nicht selbstverständlich, dass die völlig überschuldete Landesregierung ihre eigenen Finanzplanungen ernst nimmt. Was in einer solche Lage ein Gesetz helfen soll, bleibt offen.

Wie beim „Sanierungssicherstellungsgesetz“ handelt es sich also bei der aktuellen Gesetzesinitiative eher um ein gemeinsames Händchenhalten beim Absingen eines schönen Liedes.