Potsdam: Zweiter Haftbefehl

KARLSRUHE/POTSDAM dpa ■ Der BGH hat wegen des Angriffs auf einen Deutschen äthiopischer Herkunft in Potsdam nun auch den Haftbefehl gegen den zweiten Verdächtigen bestätigt. Allerdings sieht der BGH-Ermittlungsrichter bei dem 30-Jährigen nur noch einen dringenden Tatverdacht auf gefährliche Körperverletzung. Dies teilte die Bundesanwaltschaft gestern mit. Damit wurde der zuvor auf versuchten Mord lautende Haftbefehl abgeschwächt, wie zuvor schon bei seinem 29 Jahre alten mutmaßlichen Mittäter. Der Generalbundesanwalt behält allerdings auch in diesem Fall seine Zuständigkeit. Der 30-Jährige war vergangene Woche vom Ermittlungsrichter in Karlsruhe vernommen worden und hatte dabei seinen Haftprüfungsantrag zurückgezogen. Nun hat der Richter von Amts wegen über den Haftbefehl entschieden.