EU-Parlament will Stammzellforschung weiter öffentlich fördern
: Brüsseler Paradoxien

Nicht zum ersten Mal hat sich das Europaparlament an der Frage entzweit, ob mit embryonalen Stammzellen geforscht werden darf, ob Ethik oder Forscherdrang Vorrang haben soll. Das ist nicht erstaunlich. In allen EU-Mitgliedsstaaten löst die Debatte darüber, ob die befruchtete Eizelle den gleichen Schutz wie ein menschliches Wesen genießen soll, auch bei Politikern sehr persönliche Reaktionen aus.

Für die völlige Freigabe dieser Forschung stimmen all diejenigen, die sich davon den Durchbruch bei schweren chronischen Krankheiten wie Parkinson oder Alzheimer versprechen. Ganz verbieten wollen sie jene Politiker, denen der Schutz des ungeborenen Lebens über alles geht. Die Forschung mit bereits existierenden Stammzelllinien befürworten jene, die keine Anreize dafür bieten wollen, dass sich Frauen aus wirtschaftlicher Not oder anderer Abhängigkeit als Eizellenspenderinnen missbrauchen lassen.

Die Vertreter dieser drei Gruppen in Parlament und Kommission nahmen in den vergangenen Wochen oft bizarre Argumente zu Hilfe, um ihre eigene Position zu stützen. So verwiesen Gegner und Befürworter gleichermaßen darauf, die umstrittene Forschung mache nur ein Tausendstel des Forschungsbudgets aus und falle deshalb gar nicht ins Gewicht. Auch die gute, alte Nettozahler-Debatte feierte Auferstehung: Deutschland solle nicht den Löwenanteil an Projekten finanzieren, die im eigenen Land gar nicht zulässig wären.

Dabei wäre alles recht einfach, wenn man sich den Stellenwert der EU-Forschungsförderung ins Bewusstsein rufen würde. Sie macht nur 6 Prozent dessen aus, was die Mitgliedsstaaten insgesamt für derartige Projekte ausgeben. Um überhaupt Wirkung zu zeigen, soll das Geld dort eingesetzt werden, wo es einen Mehrwert für Forschung und Entwicklung auf europäischer Ebene bringt. Da aber nur drei EU-Länder – Belgien, Schweden und Großbritannien – die Forschung mit embryonalen Stammzellen ohne Einschränkung erlauben, ist dieses Gebiet für gemeinschaftliche Förderung ungeeignet. DANIELA WEINGÄRTNER