gasag-prozess
: Ermunterung, aber kein Sieg

Niemand kann seine Heizung im Winter abstellen. Dass das Landgericht jetzt eine happige Preiserhöhung der Gasag für unwirksam erklärt, ist deshalb mehr als ein Erfolg für die 38 KlägerInnen. Das Urteil ist vor allem ein Sieg gegen die Ohnmacht, die viele Kunden gegenüber einem Monopolisten spüren, auf den sie angewiesen sind. Ebenso ist es eine Ermunterung der Verbraucher, den Konzernen, die ja angeblich nur das Kundeninteresse im Blick haben, nicht alles unwidersprochen abzukaufen.

Kommentar von ULRICH SCHULTE

Ein schöner Erfolg für die Verbraucherrepublik also? Leider nicht. Denn obwohl eine ausführliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, so viel lässt sich jetzt schon sagen: Das Gericht hat am Kern der Sache vorbei verhandelt. Es bemängelt nur, dass der Energieversorger seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht klar genug dargestellt hat. Die Kritik ist berechtigt; sie zielt jedoch auf eine unwichtige Formalie.

Wie sich aber die Gasag-Preise genau zusammensetzen; was der Versorger im Einkauf für Erdgas bezahlt; welchen Gewinn er selber einsteckt: das haben die Richter nicht unter die Lupe genommen. Genau diese Fragen sind aber von öffentlichem Interesse. Und ein Monopolist mit einer Aufgabe der Daseinsfürsorge – nichts anderes ist das Liefern von Wärme – müsste gezwungen werden, sie zu beantworten. Leider darf er den Verbraucher weiter im Unklaren lassen.

Auch die Verbraucherschützer werden ihren Sieg kaum genießen: Sie lagen mit der Hoffnung, die Gasag müsse ihre Kalkulation offen legen, falsch. In der Diskussion um Gaspreise schwingt latent der Verdacht mit, der Konzern bereichere sich – im Windschatten steigender Weltmarktpreise für Erdgas – auf Kosten seiner Kunden. Nach dem Urteil ist klar: Der Verdacht bleibt fürs Erste ein Verdacht. Nicht mehr und nicht weniger.