Erfolg für Abtreibungsarzt

Karlsruhe: Klage gegen Babycaust-Flugblätter wurde zu Unrecht abgelehnt

FREIBURG taz ■ Abtreibungsgegner verteilten 1997 auf dem Gelände des Nürnberger Klinikums Flugblätter mit dem Text: „Stoppen Sie den Kinder-Mord im Mutterschoß auf dem Gelände des Klinikums, damals: Holocaust – heute: Babycaust“. Die Flugblätter richteten sich gegen den Abtreibungsarzt Andreas Freudemann, der auf dem Gelände des Klinikums praktiziert.

Jetzt hob das Verfassungsgericht ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg auf, das dem Arzt einen Unterlassungsanspruch gegen weitere derartige Flugblätter verweigert hatte. Karlsruhe stellte klar, dass bei mehrdeutigen Äußerungen nur im Strafrecht die harmloseste Bedeutung zugrunde gelegt werden darf. Wenn es um Unterlassung der Äußerung in der Zukunft geht, könne von den Flugblattverteilern eine Klarstellung verlangt werden, wie sie eine bestimmte Formulierung meinen. So müssten sie etwa klären, ob sie den Begriff Mord nur im umgangssprachlichen Sinne (als Tötung) oder im strafrechtlichen Sinne (als besonders schlimme Form der Tötung) meinen.

Zugleich bestätigte das Verfassungsgericht die strafrechtliche Verurteilung der Flugblattverteiler. Es sei zwar zulässig, die umstrittene Abtreibungspraxis hart zu kritisieren. Ein Bezug auf den Arzt Freudemann könne jedoch als strafbare Beleidigung gewertet werden, weil dieser im Rahmen der geltenden Gesetze tätig wurde. CHRISTIAN RATH