Aydins ohne Asyl

Bundesamt lehnt Asylantrag der türkischstämmigen Familie ab. Ihr drohe keine Verfolgung in der Türkei

Der Asylfolgeantrag der von Abschiebung bedrohten türkisch-kurdischen Familie Aydin ist abgelehnt worden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe entschieden, dass es in dem Verfahren keine neuen Tatsachen gebe, sagte gestern die Anwältin der Familie Oda Jentsch. „Dagegen haben wir beim Berliner Verwaltungsgericht geklagt“, sagte sie. Dem Vater der Familie drohe nach ihrer Einschätzung wegen Mitarbeit in der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK bei einer Rückkehr in die Türkei politische Verfolgung. Das Bundesamt habe dies bestritten.

Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt. Während drei Schwestern vorerst in Deutschland bleiben können, um die Schule zu beenden, sollen die Eltern und vier kleinere Geschwister in die Türkei ausgewiesen werden. Die Familie lebt seit 17 Jahren in Deutschland. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) begründet die Ausweisung damit, dass der Familienvater mit gefälschten Papieren die deutschen Behörden getäuscht habe.

Das Bundesamt für Migration stellt sich auf den Standpunkt des Berliner Verwaltungsgerichts von 2004. Dieses hatte damals befunden, für den Familienvater bestehe keine Verfolgungsgefahr in der Türkei. „Diese Bewertung ist überholt“, so Jentsch. Die Familie hatte mit dem Asylfolgeverfahren ihre drohende Abschiebung verhindern wollen. dpa