CDU will Bleiberecht

Die Union plant eine Altfallregelung für Flüchtlinge und will Willkür von Ausländerämtern verhindern

DÜSSELDORF taz ■ Die CDU will den Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen Macht entziehen: „Nur das Innenministerium soll über Ersuchen der Härtefallkommission entscheiden“, sagte Theo Kruse, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, gestern in Düsseldorf. Die Härtefallkommission kann angerufen werden, wenn ein von der Ausländerbehörde ausgewiesener Flüchtling alle rechtlichen Instanzen erfolglos durchlaufen hat. Wenn die Härtefallkommission positiv entscheidet, muss das Ausländeramt dem Ersuchen aber nicht nachgehen.

Dieser Vorschlag müsste die Flüchtlingsvertreter erfreuen: Sie kritisieren seit langem die bisherige Regelung als „verantwortungslos“. Eine Ausländerbehörde, die selbst eine Ausweisung verordnet habe, erkläre sich selten bereit, ihre Entscheidung zu revidieren.

Auch in Sachen Bleiberecht nähert sich die CDU den Flüchtlingsorganisationen an. Fraktionsvize Peter Biesenbach will ein Aufenthaltsrecht von ausreisepflichtigen Flüchtlingen nicht an einen festen Arbeitsplatz knüpfen – dies hatte die Landesregierung auf einer vergangenen Innenministerkonferenz (IMK) vorgeschlagen. „Das ist kein geeignetes Kriterium“, sagte er nun. In einigen Bezirken hätten die Arbeitsämter Flüchtlingen eine Arbeitserlaubnis erteilt, in anderen nicht.

„Es geht nicht darum, ob wir vielen Flüchtlingen ein Bleiberecht verschaffen“, so Biesenbach mit Rücksicht auf Parteikollegen wie Kruse, der vor einem halben Jahr ein Bleiberecht als überflüssig bezeichnet hatte. Es komme nur darauf an, dass eine Person integriert sei: „Um Integration zu definieren, werden wir einen Kriterienkatalog entwickeln.“ Im Herbst steht das Thema Bleiberecht wieder einmal auf der Tagesordnung der IMK. NATALIE WIESMANN