in kürze KZ-AUFSEHER RENTE
: Kein genereller Entzug

Einem Ex-Aufseher im KZ Auschwitz darf die Kriegsopfer-Rente nicht generell entzogen werden. Laut Bundessozialgericht sei der KZ-Dienst zwar auch ohne den Nachweis von Straftaten ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Geprüft werden müsse aber, ob der Aufseher zur Mitwirkung an Verbrechen gezwungen wurde. (dpa)