Klage gegen Studiengebühren
: Der drohende Sieg

Vieles sieht nach einem Sieg aus. Das Studiengebühren zahlen soll, wer in Uninähe – aber jenseits der Landesgrenze – wohnt, ist nicht nur ein widersinniger Rückfall in die Kleinstaaterei. Einiges spricht dafür, dass derlei Insellösungen auch verfassungswidrig sind. Doch ein Sieg jener Studierenden, die jetzt Klage gegen Bremens Studienkontenmodell eingereicht haben, könnte sich als Pyrrhussieg erweisen.

Kommentar von Jan Zier

Der Blick nach Hamburg zeigt nicht nur, dass man mit einiger Aussicht auf Erfolg gegen eine Landeskinderregelung klagen kann. Der Blick nach Hamburg zeigt auch, dass die Politiker nach einer solchen Niederlage keineswegs auf Studiengebühren verzichten mögen. Sondern viel lieber gleich alle Studierenden abkassieren.

Denen, die jetzt vor Gericht ziehen, kann das einigermaßen egal sein. Verlieren sie, müssen sie auf jeden Fall zahlen. Gewinnen sie aber, müssen sie wahrscheinlich trotzdem zahlen – wenn alle StudentInnen herangezogen werden.

Am Ende schlagen die allgemeinen Studiengebühren vielleicht schneller zu Buche, als vielen lieb ist. Da wäre es womöglich geschickter gewesen, der AStA hätte auf diese Klage verzichtet. Dann nämlich könnte mach einer noch zu Ende studieren. Gebührenfrei.