das wichtigste
: Kein Rechtsanspruch auf Aufenthalt

KASSEL epd ■ In Deutschland lebende geduldete Ausländer haben nach einem Urteil des Hessischen VGH auch nach mehreren Jahren kein Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis. Eine Abschiebung stelle weder im Hinblick auf den langen Aufenthalt noch auf die nicht abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung von Kindern einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte der Kläger dar. Die Kläger seien ihrem Heimatland nicht in einer Weise entfremdet, dass eine Wiederintegration nicht möglich wäre, heißt es in der Entscheidung. Damit wiesen die Richter in zweiter Instanz die Klage einer sechsköpfigen Familie aus dem Kosovo ab, die zwischen 1992 und 1994 nach Deutschland eingereist war. Die Ausländerbehörde hatte nach erfolglosem Abschluss der Asylverfahren auf eine zwangsweise Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung verzichtet (Az: 7 UE 509/06).