Kein Bleiberecht für Iraks Christen

MANNHEIM dpa ■ Christen aus dem Irak dürfen prinzipiell in ihre Heimat abgeschoben werden. Bei einer Rückkehr nach Bagdad oder in den Süden müssten sie zwar mit politischer Verfolgung rechnen, im kurdisch regierten Norden seien sie davor jedoch „hinreichend sicher“, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Grundsatzurteil. Im vorliegenden Fall wird der Kläger, der seit 1996 in Deutschland lebt, dennoch nicht abgeschoben. Zu Zeiten der Diktatur war der Asylantrag des Chaldäers bewilligt, 2004 aber widerrufen worden. (Az. A 2 S 571/05)