Kritiker muss Kritik ertragen

BERLIN taz ■ „Der Marktwert von ‚Experten‘ wie dem Orientalisten Hans-Peter Raddatz, der sich in Argumentation und Wortwahl in nichts von rechtextremistischen Publikationen unterscheidet, steigt in diesen Tagen“, schrieb taz-Autor Eberhard Seidel am 11. 1. 2004, nach dem Mord an Theo van Gogh. Diese Charakterisierung Raddatz’ sei legitim, entschied das Landgericht Wiesbaden. Es wies eine Unterlassungsklage und Schadenersatzforderungen gegen die taz und Seidel zurück. Das Werturteil sei grundsätzlich durch die Meinungsfreiheit gedeckt; da Raddatz „prägnant seine Ansicht vertritt, muss er ertragen, wenn ihm scharfe Kritik zuteil wird“. Er schrieb Sätze wie: „Vereinfacht lässt sich sagen, der Christ missbraucht seine Religion, wenn er Gewalt anwendet, der Muslim missbraucht seine Religion ebenso, wenn er Gewalt nicht anwendet.“ (Az.: 100.230/05)