Ethik muss doch sein

Das Verwaltungsgericht hat gestern den Antrag einer Schülerin auf Befreiung vom Ethikunterricht abgelehnt. Seit Beginn des laufenden Schuljahres ist Ethik Pflichtfach ab der siebten Klasse. Mit Hinweis auf ihre gesetzlich geschützte Glaubensfreiheit hatte die Schülerin die Freistellung von dem neuen Fach beantragt. Das Gericht sah diese Freiheit durch die Teilnahme am Ethik-Unterricht nicht eingeschränkt. Schulsenator Klaus Böger (SPD) begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes. Religiös motivierte Anträge auf Befreiung von ordentlichen Schulfächern dienten nicht dem Auftrag der Schule, so Böger. taz